Kooperations-Gesetz (KoopG) – Die „kleine Genossenschaft“ wird jetzt dringend benötigt!

Allgemein

Eigentlich unglaublich, aber wahr: Seit 2013(!) gibt es bereits einen fertigen Vorschlag des BMJ – Wann tritt das dingend benötigte Gesetz zur Erleichterung der Geno-Gründung endlich endlich in Kraft?

Die AG „GenoCoop-Starter“ im CoopGo Bund e.V. hat kein Verständnis für die lange Verzögerung, weil die Genossenschafts-Gründung in Deutschland dramatisch denen in Frankreich, Italien, Spanien; fast allen EU-Ländern hinterherläuft.

Allein ein Vergleich mit Frankreich zeigt, wie schwach inzwischen der Genossenschaftssektor wirklich ist. Da hilft auch kein „Schönreden“ der Verbände, im Lande von Raiffeisen und Schulze-Deltzsch, die man gern als „Erfinder des Genossenschaftswesens hinstellt, läuft einiges schief!

In Frankreich z.B. boomen Genossenschafts-Gründungen. Würde man deren Anzahl der Genossenschaften mit Deutschland vergleichen, müssten wir eigentlich 35.000 Genossenschaften haben. Fakt ist allerdings: Es gibt in Deutschland weniger als 8.000, die Zahl 7.700 könnte eher stimmen.

Zum Hintergrund:

Als 2012 die UN das „Jahr der Genossenschaften“ ausrief, befand sich das „Realexistierende Genossenschaftswesen“ in Deutschland in keiner „Komfortzone“. Gerade dem Land von Raiffeisen und Schulze-Deltzsch hätte man zugetraut, „Vorbildhaftes“ zu präsentieren. Aber – im Vergleich zu den inspirierenden, innovativen und boomenden Genossenschaftsentwicklungen in anderen EU-Länder, wollte die – wohl berechtigte Kritik in Deutschland – nicht verstummen. Im Gegenteil, sogar der Petionsausschuß des Bundestages war mit zahlreichen Beschwerden – besonders von Geno-Gründungs-Initiativen – befasst. 

Der Grund: Genossenschafts-Gründungen waren im Vergleich zu anderen Rechtsformen eindeutig benachteiligt, vor allem zu teuer. Der von Genossenschaftsverbänden so hoch gelobte Sonder-Weg der „Zwangsmitgliedschaft“ in Prüfungsverbänden wollte einfach nicht überzeugen. 

Damals (2012) entstand aus dieser – berechtigten Kritik – im „Raiffeisen-Land“ so etwas wie ein „Abwatschen“ der Verbände.

Unter öffentlichem Druck wurde ein „Referenten-Entwurf“ des Bundesministeriums der Justiz zum KoopG vorgelegt. Unklar bleibt, weshalb daraus kein Gesetz gemacht wurde. Somit wurde Jahr für Jahr seit 2013 der gleiche Nachteil fortgeführt. Während die Gründung von z.B. Unternehmergesellschaften (UG) boomte, wurden die „Startup-Gemeinschafts-Gründer-Szene“ unnötig erschwert. Stattdessen werden kleine Genossenschaften immer noch gezwungen Pflichtmitglied in einem Prüfungsverband zu sein, ein „Gründungs-Gutachten“ und Verbandsbeiträge zu bezahlen.

Das sind Anlauf-Nachteils-Kosten von ca. 1.000 bis 3.000 EU (je nach Verband. Die Frage nach einem „Mehrwert“ zu stellen, wäre angebracht.

Und wichtig: Auch wenn es „KoopG“ (haftungsbeschränkt) es ist eine Genossenschaft. Die Grenzwerte sind: Jährliche Umsatzerlös bis zu 500.000 Euro und Jahresüberschuss bis 50.000 Euro (prognostisch). 

Die AG „GenoCoop-Starter im CoopGo Bund e.V. stellt sicher, dass solche Genossenschaftsgründer/Innen gut betreut werden, jedoch auf freiwilliger Basis, professionell und kostengünstig!  

Unklar bleibt, weshalb nach guter gesetzgeberischen Vorarbeit – seit 8 Jahren – dieses Gesetz nicht inKraft trat und auch nicht erkennbar ist, dass dies zeitnah erfolgen soll?

Die damals ermittelten „Benachteiligungen“ gelten bis heute fort! Deshalb fordert der CoopGo Bund e.V.: 

  • Umgehende Beschlussfassung zum KoopG und zeitnahe Anwendung.
  • Aufklärung über die Gründe der jahrelangen Verzögerung

PS: Wir werden in weiteren Beiträgen über Inhalte und Vorteile des KoopG berichten. Gern können auch Fragen gestellt werden. 

  • Kontakt:  CoopGo Bund e.V. – AG GenoCoop-Starter

www.coopgo.de  change@coopgo.de 

CoopGo Bund e.V. ist Mitglied im Dachverband MMW Bundesverband e.V.

(www.bundesverband-mmw.de

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