Grüne planen Gründungswelle für Genossenschaften

Berlin, 19. März 2021 (geno). „Wir unterstützen insbesondere Genossenschaften und Sozialunternehmen, weil sie gesellschaftliche Anliegen mit unternehmerischem Handeln verbinden. Dafür schaffen wir zielgruppenspezifische Finanzierungsinstrumente und wollen die Programme der klassischen Gründungs- und Innovationsfinanzierung ausweiten. Unser Ziel ist eine Gründungswelle neuer Genossenschaften und von sozial-ökologisch inspirierten Unternehmen.“ So heißt es im Bundestagswahlprogramm 2021 der Partei Bündnis 90/Die Grünen, das am Freitag in Berlin von deren beiden Vorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Harbeck vorgestellt wurde. Um zielgerichtet in nachhaltige und soziale Innovationen zu investieren, sollen nicht genutzte Guthaben auf verwaisten Konten – sofern keine Erbansprüche bestehen – für einen Fonds genutzt werden.

Außerdem plant die grüne Partei „das Verantwortungseigentum zu stärken“. Dazu sei eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ als neue Rechtsform einzuführen. Die Stimmrechte solcher Unternehmen sollen von den Beschäftigten im Kollektiv oder von Einzelnen treuhänderisch gehalten werden. Zudem spricht sich die Bundespartei für ein europäisches Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht aus.
igenos, die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder schlägt in diesen Zusammenhang vor, auch das Genossenschaftsgesetz grundlegend zu reformieren. Staatskontrolle sollte künftig durch soziale Kontrolle ersetzt werden. ++ (bt/mgn/19.03.21 – 038)

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Annalena Baebock, Bundeswahlprogramm, Bündnis 90/Die Grünen, Gründungswelle, Innovationsschub, Robert Habeck, soziale Kontrolle, Sozialunternehmen, Staatskontrolle, verwaiste Konten
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