Grüner Gesetzentwurf zur Gemeinnützigkeit

Berlin/München, 20. Februar 2020 (geno). Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem es um das Wiederbeleben der im Jahr 1990 abgeschafften Gemeinnützigkeit geht. Darüber berichtet am Donnerstag die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ), deren Redaktion der Entwurf vorliegt. Die Gesetzesinitiative sehe vor, Wohnungsunternehmen staatlich zu bezuschussen und steuerlich zu begünstigen, wenn sie dauerhaft preiswerten Wohnraum schaffen oder vermieten.

Gegenüber der SZ-Redaktion äußerte die Grünen-Bundestags-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt: „Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Die Bunderegierung verschläft diese große Aufgabe.“ Deswegen wolle ihre Partei mit einem eigenen Gesetzentwurf „die Negativspirale beim sozialen Wohnungsbau“ durchbrechen. Es brauche eine Gemeinnützigkeit, die wieder dauerhaft sozial gebundenen Wohnraum schafft. Vorbild seien Modelle, die es in der Bundesrepublik Deutschland bis Ende 1980er Jahre gegeben hat.

Dazu kommentiert die SZ: „Gemeint sind gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die vor 150 Jahren in Wien oder Berlin gegründet wurden, um Arbeiterfamilien aus maroden Hinterhöfen zu holen. In Wien leben bis heute 60 Prozent der Mieter in solchen staatlich subventionierten Wohnungen. In Deutschland wurden sie abgeschafft. Ein Grund: der Skandal um die ‚Neue Heimat‘. Die zunächst gemeinnützige, gewerkschaftseigene Wohnungsgesellschaft war zu einem verfilzten Konzern herangewachsen. Als sich herausstellte, dass Vorstandsmitglieder sich bereichert und Millionenschulden angehäuft hatten, wurde die ‚Neue Heimat‘ abgewickelt – und 1990 die Förderung gemeinnütziger Wohnungsunternehmen in Deutschland abgeschafft“.

Nach Auffassung der Grünen war das eine der größten Fehlentscheidungen in der Wohnungspolitik seit 1945. Die Bundesregierung habe damit den Schutz bezahlbaren Wohnens aufgegeben und eine marktliberale Wohnungspolitik forciert.++ (gm/mgn/20.02.20 – 029)

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