VdK Gründung vor 70 Jahren – Sowjets befahlen Tritt auf genossenschaftliches Gaspedal

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Berlin. 3. September 2019 (geno). Der Verband deutscher Konsumgenossenschaften (VdK) wurde vor 70 Jahren am 27.August 1949 in Berlin gegründet. Vorausgegangen waren starke Impulse in der sowjetischen Besatzungszone. Bereits wenige Tage nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 wurden die ersten Konsumgenossenschaften wiedergegründet. Zu ihnen zählte die Konsumgenossenschaft Calau-Luckau in Brandenburg. Bis Dezember 1945 waren bereits 33 Konsumgenossenschaften auf dem Territorium der späteren DDR wieder erstanden. Sie hatten rund 500.000 Mitglieder. Dann adelte die Sieger- und Besatzungsmacht Sowjetunion die Genossenschaftsbewegung mit einem entscheidenden Signal. Es handelt sich um den Befehl Nummer 176 der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) vom 18. Dezember 1945, der für die Genossenschaftsbewegung Signalwirkung hatte. Es wurde damit von allerhöchster Stelle die Wiederherstellung der Konsum-Genossenschaften angeordnet. Mit diesem SMAD-Befehl waren die Konsumgenossenschaften nicht nur offiziell wieder zugelassen, sondern erhielten mehr offizielle Repräsentanz als vor 1933. Zudem wurde mit dem Befehl das frühere Eigentum der Konsumgenossenschaften rückübertragen, das sich zu Nazi-Zeiten Versorgungsringe, Privatleute und offizielle Einrichtungen einverleibt hatten. Damals setzte eine Expansion ein, in deren Verlauf der „Konsum“ zum zweitgrößten Handelsunternehmen der DDR erwuchs.

Bis zur sogenannten Wende in der DDR betrieben 198 Konsumgenossenschaften, die sogar als Massenorganisation eingestuft worden waren, 30.000 Verkaufstellen und Läden mit jeweils durchschnittlich 73 Quadratmeter Verkaufsfläche. Der jährliche Umsatz betrug 40 Milliarden DDR-Mark. Das waren 30 Prozent des gesamtes Einzelhandelsumsatzes. Weitere sechs Milliarden DDR-Mark erwirtschafteten die 14 Konsum-Bezirksverbände und der VdK mit ihren 62 Produktionsbetrieben. Zu deren Sortiment gehörten Teig- und Süßwaren, Kaffee und Spirituosen, Back- und Fleischwaren sowie Möbel.

Zu dem jähen konsumgenossenschaftlichen Absturz und zu den Ereignissen nach der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990 schreibt jetzt die Zentralkonsum eG, zu der heute zehn von insgesamt 13 noch existenten ostdeutschen Konsumgenossenschaften gehören: „Mit dem Wechsel von der Plan- zur Marktwirtschaft musste jedes Unternehmen plötzlich selbst entscheiden, wie es handeln will. Auch gab es im Einigungsvertrag keine Regelungen für die Konsumgenossenschaften. Die Entscheider bei den einzelnen Konsumgenossenschaften verfolgten unterschiedliche Strategien, um ihre Unternehmen zu sichern. Die einen fusionierten, andere verkleinerten sich radikal, suchen das Joint Venture, die Kooperation oder die Nutzung von Franchisesystemen, andere wiederum suchten und fanden ihre Nische im Angebot von regionalen und qualitativ hochwertigen Angeboten“. Die neuen Herausforderungen hätten in dem bislang ungestillten Wunsch der Ostdeutschen nach Westwaren, dem Fehlen eines eigenen Großhandels für die Genossenschaften, ungeklärten Eigentumsverhältnissen bei Grund und Boden und daraus folgender mangelnder Kreditwürdigkeit bestanden. ++ (kg/mgn/03.09.19 – 145)

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