Förderzweck verfehlt – Mogelpackung Genossenschaftsbank

Allgemein

Es ist schon einigermaßen seltsam. Genossenschaften sind Unternehmen, die allein ihren Mitgliedern gehören und trotzdem sieht es in Sachen Transparenz, Mitbestimmung und Mitgliederförderung einigermaßen traurig aus.

Dies gilt vor allem für unsere  Volks-und Raiffeisenbanken, die dank aufwendiger Marketingleistungen über  ein gutes  Image verfügen.
Wird hier der Rechtsmantel der eingetragenen Genossenschaft  vorsätzlich missbraucht?  Wie steht es um die Verteilung der angesammelten Gewinne und Rücklagen. Was wird aus dem Genossenschaftsvermögen im Falle einer Fusion?
Sind die vielen Fusionen wirklich notwendig. Fusionen führen immer zur Auflösung der übergebenden Genossenschaft, die dann im Genossenschaftsregister  unwiderruflich gelöscht wird. Gleichzeitig wird das Genossenschaftsvermögen an die andere Genossenschaft übertragen. Die Mitglieder werden in der übernehmenden Genossenschaft aufgenommen, die bislang eigenständige Genossenschaftsbank wird als Filiale weitergeführt. 

Wer entscheidet über die Belange der Mitglieder?  Die Vertreterversammlung, der Vorstand, der für die Prüfung zuständige Genossenschaftsverband oder die genossenschaftlichen Dach- und Spitzenverbände.

Volks- und Raiffeisenbanken funktionieren heute nicht mehr nach dem Prinzip der Genossenschaftsidee. Die Kunden der Genossenschaftsbanken werden behandelt wie die Kunden von Aktienbanken. Es gibt im Tagesgeschäft keine Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern.  Gewinnmaximierung und Rücklagenbildung steht vor Mitgliederförderung.  Beides ist jedoch nicht mit dem Willen des Gesetzgebers vereinbar. So hat die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache V/3500 den genossenschaftlichen Förderauftrag genau beschrieben:  „Die Geschäftstätigkeit der Kreditgenossenschaften hat sich an der im Genossenschaftsgesetz statuierten Aufgabe auszurichten, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Da diese Förderung durch unmittelbar gewährte Sach- und Dienstleistungen verwirklicht werden soll, liegt der Geschäftszweck der Genossenschaften seinem Wesen nach nicht in der Erzielung von Gewinnen.“

In der Praxis wird als  Mitgliederförderung – wie bei Aktienbanken – eine jährliche Dividende bezahlt. Die genossenschaftliche Förderung wird unterschlagen,  der genossenschaftliche Förderauftrag wird als Sozialromantik abgestempelt.  Dies kennzeichnet auch den  Konflikt zwischen den Interessen des Managements und der Eigentümer.   

Das neue Buch von Georg Scheumann  soll dazu beitragen die Informationslücke zu schließen.  Scheumann befasst sich neben  den vorgenannten  Themenbereichen auch mit möglichen  Satzungsänderungen. Letztendlich werden die Genossenschaftsmitglieder aufgefordert sich ihre Genossenschaft zurückzuholen.
Mogelpackung Volks- und Raiffeisenbank  Band 3 der Reihe  igenos Genossenschaftspraxis  ISBN  9 783947 355136    182 Seiten   14,80€

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Genossenschaft, Genossenschaftsidee, Genossenschaftsvermögen, Mitgliederförderung, Volks- und Raiffeisenbanken
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