Sachsens Wohnungsgenossenschaften fordern „Soziale Kümmerer“

Dresden, 14. Juli 2017 (geno). „Mit dem Ausbau der Wohnung als Gesundheitsstandort muss auch über eine Neugestaltung der Finanzierungsstruktur eine faire Lastenverteilung zwischen Wohnungswirtschaft, Mieter, Politik und dem System ‚Sozialer Sicherung‘ gesprochen werden.“ Das ist eine der Forderungen der Verbandes der Sächsischen Wohnungsgenossenschaften (VSWG), die die Organisation als Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2017 beschlossen und kürzlich öffentlich gemacht hat. Dies erzwinge nicht neue Mittel, sondern lediglich eine Umverteilung von Geld. Hinsichtlich des Ansatzes des „Sozialen Kümmerers“ müssten Teilfinanzierungstrukturen seitens der Politik eruiert werden.

Der „Soziale Kümmerer“ ist nach Auffassung des VSWG eine niedrigschwellige Vertrauensperson, die allen Bewohnern eines Quartiers bzw. Sozialraumes als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Das sei eine wichtige und notwendige Lösungsmöglichkeit, um seit Jahren in der Praxis bestehende Hürden wie Angst, Schamgefühl oder Unsicherheit der betreffenden Bewohner bei eintretenden physischen und psychischen Defiziten zu überwinden. So könne das Leben in der eigenen Häuslichkeit unterstützt werden. Zum VSWG gehören 274 Wohnungsgenossenschaften mit 274.554 Wohnungen, in denen rund eine halbe Milion Menschen zu Hause ist. ++ (wg/mgn/14.07.17 – 141)

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