Erleichterungen für Kleinstgenossenschaften in Kraft getreten

Neu-Isenburg, 5. Januar 2017 (geno). Kleinstgenossenschaften genießen seit wenigen Tagen Erleichterungen beim Aufstellen und Offenlegen des Jahresabschlusses. Stichtag für die In-Kraftsetzung der neuen Regeln war der 31. Dezember 2016, berichtet das Magazin für Kooperation & Management des Genossenschaftsverbandes „Netzwerk“ in seiner neuesten Ausgabe. Zu den Vereinfachungen gehöre es beispielsweise, der Offenlegungspflicht bereits  Genüge zu tun, indem die Bilanz in elektronischer Form beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen und einen Hinteerlegungsauftrag zu erteilen.

Um Kleinstgenossenschaften handelt es sich, wenn mindestens zwei von drei bestimmten Merkmalen erfüllt sind und nicht überschritten werden. Dabei geht es um eine Bilanzsumme von maximal 350.000 Euro, Umsatzerlöse in Höhe von höchstens 700.000 Euro binnen zwöf Monaten und eine Mitarbeiterzahl von zehn im Jahresdurchschnitt. ++ (kg/mgn/05.01.2017 – 004)

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