DDR-Verfassung garantiert genossenschaftliches Eigentum – 65. AWG-Geburtstag

Berlin, 22. November 2019 (geno). Während die Verfassung der DDR genossenschaftliches Eigentum garantiert, ist dazu im Grundgesetz der BRD nichts zu finden. Der ostdeutsche Staat kannte beispielsweise zwei Arten von Wohnungsgenossenschaften. Entscheidendes Unterscheidungsmerkmal war das Gründungsdatum – vor oder nach 1945. Die vor Kriegsende bereits bestehenden Selbsthilfeorganisationen im Wohnungssektor waren…
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