Schlussfolgerungen geplanter neuer § 85 Abs. 1 UmwG

Nach dem neuen Absatz 1 von § 85 UmwG soll im Falle der Verschmelzung von zwei oder mehreren Genossenschaften die Möglichkeit eines Genossenschaftsmitgliedes, im Wege des Spruchverfahrens gemäß § 15 UmwG eine Verbesserung des Umtauschverhältnisses geltend zu machen, für die Mitglieder einer übernehmenden Genossenschaften neuerdings ausgeschlossen werden. Im Umkehrschluss…
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Genossenschaften: Stehen Verbandsinteressen über den  Mitgliederinteressen?

Die Genossenschaftsverbände haben Tradition. Sie wurden 1889 erstmals gesetzlich eingeführt. Aufgabe der Verbände war der Schutz der Mitglieder und Gläubiger vor Fehlentscheidungen der Genossenschaftsorgane. Heute hat sich das Betätigungsfeld der genossenschaftlichen Verbände gewendet. Es handelt sich also nicht mehr um den ursprünglich vom Gesetzgeber gewollten Schutz der Mitglieder vor…
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