Gemeinwohl wird zur Gretchenfrage

Genossenschaften sind in der Regel keine gemeinwohlorientierten Unternehmen. Das geht eindeutig aus Paragraph 1 des Genossenschaftsgesetzes hervor. Danach handelt es sich nämlich um Gesellschaften, „deren alleiniger Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“. Gemeinwohl…
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