Problematik der Einfügung des neuen § 85 Abs. 1 UmwG

Die Einfügung des neuen § 85 Abs. 1 UmwG ist indes nicht unproblematisch. Insbesondere ist die Wertung des Gesetzgebers nicht recht nachvollziehbar, dass die Mitglieder einer übernehmenden Genossenschaft bei Verlust des inneren Wertes ihrer Anteile infolge der Verschmelzung weniger schutzwürdiger sind als die Mitglieder einer übertragenden Genossenschaft.
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