Unteilbare Fonds als Rücklage von Genossenschaften

Bildet eine Genossenschaft mehr Rücklagen, als dies zur Sicherung des Förderzweckes erforderlich ist, entspricht das zunächst nicht den Grundprinzipien von Genossenschaften, die Gewinne für die Mitgliederförderung zu verwenden. Aus der Sicht von Verbandsstrategen mag es jedoch Sinn machen, erkannt zu haben, wie man das Genossenschaftsprinzip „Unteilbarer Fonds“ ganz legal…
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