Amtsgericht Köln: Mieterhöhung widerspricht genossenschaftlichem Gleichheitsgrundsatz

Köln, 9. Mai 2018 (geno). Das Amtsgericht Köln stärkt mit einer Entscheidung den genossenschaftlichen Gleichheitsgrundsatz, indem es Willkür bei der Festsetzung der Nutzungsgebühr eine Absage erteilt. Es lehnte die gegenüber einem Genossenschaftsmitglied ausgesprochene Mieterhöhung ab, weil die anderen Bewohner von Genossenschaftswohnungen keine Mieterhöhungen hinnehmen mussten. Der Vorstand einer Kölner Wohnungsgenossenschaft…
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