Mehr Teil-, weniger Vollzeitarbeit in Genossenschaftsbanken

Frankfurt am Main, 4. März 2019 (geno), In den vergangenen Jahren hat die große Zahl an Fusionen die Beschäftigtenstruktur in Deutschlands Volks- und Raiffeisenbanken verändert . Zwischen 2008 und 2017 verringerte sich der Anteil der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder von 1,7 Prozent auf 1,4 Prozent.
Wie aus Angaben des Arbeitgeberverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) weiter hervorgeht, erhöhte sich parallel dazu der Anteil der außertariflichen Angestellten um 1,2 Prozentpunkte auf 8,4 Prozent.

Auch das Verhältnis von voll- zu teilzeitbeschäftigten Tarifangestellten änderte sich spürbar. Während sich der Anteil der vollbeschäftigten Angestellten von 53,7 Prozent im Jahr 2008 auf 49,2 Prozent in 2017 verringerte, erhöhte sich der Anteil der teilzeitbeschäftigten Angestellten im gleichen Zeitraum von 20,4 Prozent auf 24,1 Prozent. Nach wie vor arbeiten in Volks- und Raiffeisenbanken mehr Frauen als Männer. Der Frauenanteil beträgt 57,3 Prozent. ++ (vb/mgn/04.03.19 – 043) www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Kommentar: Dass drei Teilzeitbeschäftigte deutlich weniger Personalkosten verursachen als eine Vollzeitkraft ist bekannt.  Diese  „Einsparungen“ bei den Lohnkosten führen aber auch dazu, dass sich die Gewinnsituation der Genossenschaftsbanken deutlich verbessert, während sich gleichzeitig die gesellschaftlichen Folgekosten erhöhen. 
Die Beurteilung der beschäftigungspolitischen Auswirkungen durch die Zunahme der Teilzeitbeschäftigung überlassen wir gerne der  ver.di Fachgruppe. 
Die Erwirtschaftung von überdurchschnittlichen Gewinnen ist nicht mit der  Zielsetzung der Rechtsform Genossenschaft vereinbar, im Gegenteil die Gewinnmaximierung ist anderen Rechtsformen vorbehalten.  Genossenschaften haben den Auftrag ihre Mitglieder zu fördern und hierzu zählen im Bankensektor nun auch einmal die Mitarbeiter, wenn diese eine Mitgliedschaft gezeichnet haben.


Die Genossenschaftsidee verlangt nach Transparenz und einer Vergütungssolidarität. Wären die Vergütungen der Vorstände den Mitgliedern bekannt und am Durchschnittsgehalt  der Bankmitarbeiter gemessen,  würde auch die Gehaltsstruktur in den Genossenschafts-banken anders aussehen.
Die Vorstandsvergütungen  orientieren sich an der Größe der Genossenschaft und  am Bilanzgewinn.  Somit ist es nicht ungewöhnlich dass die Vorstandsvergütungen manchmal das 10-15 fache der Durchschnittsvergütung ihrer Mitarbeiter betragen. Die Volks- und Raiffeisenbanken sind keine Filialbetriebe sondern rechtlich selbstständige Genossenschaften, die allein ihren Mitgliedern gehören
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Der Schutz der Genossen vor ihren Verwaltungsorganen wurde bereits am 23.März 1889 eingefordert. Hieran erinnert unsere Aktion WV 23.März. 
Ein Kommentar von Gerald Wiegner Vorstand igenos e.V.

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