Kaffeebauern-Genossenschaften doppelt begünstigt – FFH fördert Kooperativen in Entwicklungsländern

Berlin, 18. Juli 2018 (geno). Genossenschaften, die in den Entwicklungsländern Kaffee anbauen und sich dem Reglement des Fairen Handels angeschlossen haben, werden bei der Vergütung doppelt begünstigt. Gleiches gilt auch für Kakao-Kooperativen. Das sagte der Geschäftsführer des Forums Fairer Handel (FFH), Manuel Blendin, am Dienstag in Berlin gegenüber der Redaktion GenoNachrichten am Rande der Jahrespressekonferenz seiner Organisation. Dabei bestehe der erste Vorteil darin, dass den Genossenschaftsmitgliedern durch die Integration in das System Fairer Handel höhere Einkommen beim Verkauf ihrer Produkte garantiert sind. Der zweite Vorteil kommt ihnen durch die Prämien zugute, die an die Kooperative als Ganzes ausgezahlt werden, um die sozialen und kulturellen Bedingungen der zur Genossenschaft gehörenden Kleinbauern zu verbessern. Mit diesen Prämien werden beispielsweise Bildungsprojekte vor Ort, Infrastrukturmaßnahmen im Wege- und Straßenbau oder kulturelle Vorhaben finanziert.

Im Fairen Handel erhalten die Produzenten Hilfe im Kampf gegen den Klimawandel und profitieren von zuverlässigen und fairen Partnerschaften. Spitzenreiter unter den Produkten im Fairen Handel ist weiterhin Kaffee mit einem Anteil von 34,3 Prozent am Gesamtumsatz dieses Sektors. Allerdings liegt der Marktanteil von fair gehandeltem Kaffee nur bei 4,8 Prozent des Gesamtabsatzes von Röstkaffee in Deutschland. Die Kaffeeproduktion ist besonders anfällig gegenüber den Folgen des Klimawandels. Unberechenbare Niederschläge erschweren die Anbaubedingungen und bringen Ertragsverluste.

Dass FFH ist der Verband des Fairen Handels in Deutschland. Mit seinen Prinzipien und selbst gesetzten Prämissen fördert es direkt und indirekt die Gründung und Tätigkeit von Genossenschaften in den Entwicklungsländern. Außerdem setzt sich die Organisation für den weltweit verbindlichen Schutz der Menschen- und Arbeitsrechte ein. Sie sieht dabei auf Seiten Deutschlands noch erheblichen Nachholbedarf. Die Bundesregierung müsse ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nachkommen und dafür sorgen, dass deutsche Unternehmen Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten durchsetzen. Einer repräsentativen FFH-Umfrage zufolge stimmen 85 Prozent der befragten Deutschen der Forderung nach einer gesetzlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Unternehmen zu. Derzeit hinkt Deutschland diesbezüglich anderen Industrieländern hinterher. So hat Frankreich noch unter Präsident Francois Hollande ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.. Die Schweiz wird bis spätestens März nächsten Jahres eine ähnliche Regelung treffen. Sogar China ist in gewisser Beziehung fortschrittlicher als Deutschland, das sich bislang mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Firmen begnügt. ++ (el/mgn/18.07.18 – 140)

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