Förderzweck im Zenit eines Genossenschaftskongresses

Berlin, 28. Oktober 2019 (geno). „Genossenschaften an sich sind nicht gemeinwohlorientiert, sondern sollen Mitglieder fördern.“ Das stellte Prof. Jürgen Keßler, Direktor des Forschungsinstituts für Immobilien- und Genossenschaftsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik Berlin, am Montag in Berlin zum Abschluss des 19. Genossenschaftskongresses der Akademie der Immobilienwirtschaft Berlin (BBA) fest. Wohnen sei ein sozialer Zusammenhang und erfordere neue Formen des Zusammenlebens. „Manche wollen nicht nur eine Wohnung, sondern etwas Integrierendes, ein Zuhause“, erläutert der Genossenschaftswissenschaftler und Jurist. Dazu sei Binnenkommunikation nötig. Der ursprüngliche Genossenschaftsgedanke sei heute im Bewusstsein nicht mehr präsent. Es sei das Gemeinsame des Wohnens herauszustellen, damit Genossenschaften zukunftsfähig gemacht werden können.

Keßler machte auf dem Kongress die außerordentliche Lückenhaftigkeit des Genossenschaftsgesetzes deutlich. Als Beispiele nannte er die zahlreichen fehlenden Regelungen für Vorstände und Aufsichtsräte. Diese Leerstellen werden de facto mit genossenschaftsfremden Paragraphen des Aktiengesetzes gefüllt. Ohne über die Besonderheiten kooperativen Wirtschaftens nachzudenken, greifen Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) und Rechtsanwälte in der juristischen Praxis zu solchen für die Genossenschaftsidee äußerst schädlichen Vorschriften und führen die Rechtsform e.G. ab absurdum. Die Notwendigkeit, das Genossenschaftsrecht zu präzisieren und weiterzuentwickeln, liegt auf der Hand. Dem beispielsweise durch das Ausbilden und die Zertifizieren von „Fachanwälten für Genossenschaftsrecht“ zu entsprechen, verlangt nicht nur der gesunde Menschenverstand. Dafür plädiert auch Jürgen Keßler gegenüber den GenoNachrichten. Allerdings gebe es bereits den „Fachanwalt für Gesellschaftsrecht“, der das bestehende gravierende Manko in der Justiz beheben könne. ++ (gk/mgn/28.10.19 – 184)

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