Bullay, den 23.10.2026. Eine weitere Reform des Genossenschaftsgesetz steht vor der Tür. Es geht auch um den Förderauftrag. Ist dieser mittelbar oder unmittelbar zu verstehen? Haben die Verbände zu viel Einfluss oder zu wenig?
Traditionell  feiert sich die genossenschaftliche Organisation gern selbst. „Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele“ – dieses historische Raiffeisen-Zitat schmückt bis heute die Hochglanzbroschüren der großen Verbände und VR-Banken. Doch hinter der Fassade der urdemokratischen Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) kriselt es gewaltig. Je größer die Einheiten durch die anhaltende Fusionswelle werden, desto deutlicher tritt ein systemischer Widerspruch zutage: Das Management agiert wie eine Konzernführung, während das Mitglied rechtlich in einer Struktur aus dem 19. Jahrhundert feststeckt. Wenn konstruktive Kritik an dieser Praxis reflexartig als „Nestbeschmutzung“ diffamiert wird, zeigt das vor allem eines: Das System hat verlernt, mit seinen eigenen Eigentümern zu sprechen. Diese werden dann vor Gericht gezerrt und mit hohen Streitwerten bedroht und gelegentlich auch ausgeschlossen.

Der Kern des Konflikts liegt in einer ökonomischen Asymmetrie, die bei Großgenossenschaften zunehmend eskaliert. Es ist das vom BGH gerade bestätigte Nominalwertprinzip.

Während der Aktionär einer Aktiengesellschaft am echten Substanzwert und den stillen Reserven „seines“ Unternehmens beteiligt ist, bleibt der Genosse draußen vor der Tür.
Sein Geschäftsanteil hat einen festen Nennwert. Erwirtschaftet eine Genossenschaftsbank über Jahrzehnte hinweg durch das Geschäft ihrer Mitglieder hohe Rücklagen und Werte, profitiert das austretende oder fusionierte Mitglied beim Abschied davon gar nicht. Es erhält  seinen eingezahlten Nennwert zurück, ohne Inflationsausgleich. 

Das Genossenschaftsvermögen  wird im System sozialisiert und wandert bei den bürokratisch orchestrierten Großfusionen in die neu entstehenden Metropolregionen.  Wenn in Krisen- oder Fusionsfällen kritische Fragen zu dieser Form der „kollektiven Enteignung oder sozialistischen Umlagerung“ gestellt werden, reagieren Vorstände und Prüfungsverbände oft dünnhäutig. Mitglieder die zu viele unbequeme Fragen stellen werden ausgeschlossen.  

Der Ausschluss unbequemer Störenfriede  ist dann kein Akt der Stabilitätssicherung, sondern ein Offenbarungseid der Führungskultur.

Es ist ein handfester Systemwiderspruch, wenn demokratische Kontrollrechte von der eigenen Genossenschaftsorganen als Bedrohung wahrgenommen werden. Das genossenschaftliche Identitätsprinzip besagt, dass Eigentümer und Nutzer eins sind. Wenn GenoVerbände und GenoVorstände jedoch die Konfrontation scheuen und Vertreterversammlungen zu reinen Abnick-Veranstaltungen mutieren, wird die eingetragene Genossenschaft zur Farce.

Ja, die Steuerung einer milliardenschweren Genossenschaftsbank  im regulatorischen Korsett von BaFin und EZB  und CRR erfordert professionelles Management und harte Entscheidungen. Ein Laiengremium kann keine Derivate-Portfolios bewerten. Aber die Antwort auf diese Komplexität darf nicht die Entmündigung der Basis sein. Wenn der Mut fehlt, den Mitgliedern komplexe ökonomische Wahrheiten zuzumuten, flüchtet sich das Management in die Autokratie. Kritische Mitgliedervereinigungen füllen hier nur das Vakuum, das die Verbände durch mangelnde Transparenz selbst geschaffen haben.

Ist die Genossenschaftsorganisation ein„Closed Shop“ unter politischem Schutzschirm?

Dass dieser Systemfehler so hartnäckig überlebt, liegt an einer juristischen Festung: dem gesetzlichen Prüfungsmonopol der Genossenschaftsverbände. Der Erklärungsansatz: das machen wir schon immer so.  Während jede Aktiengesellschaft oder GmbH ihren Wirtschaftsprüfer frei am Markt wählen kann, herrscht bei der eG der gesetzliche Verbandszwang und wenig Transparenz.  Wer eine Genossenschaft gründet oder betreibt, muss sich per Gesetz einem Prüfungsverband unterwerfen. Wer nun wagt den Prüfungsverband frei nach dem Motto: „Bei Verbandsdruck Verband wechseln“  die Mitgliedschaft kündigt, erlebt sein blaues Wunder.
Die nachweislich gesteuerte Medienkampagne gegen die Effenberg-Bank führte zeitweise dazu, dass „stille Fusionen“ immer seltener wurden. 

Wenn wir die Ergebnisse der laufenden Diskussion um die Novelle des Genossenschaftsgesetz genau verfolgen stärkt  die Summe aller genossenschaftlichen Bankenskandale letztendlich die genossenschaftliche Selbstverwaltungsorganisation. Die Genossenschaftsverbände fordern mehr Rechte.  

Die Genossenschaftsorganistion präsentiert sich als  ein lupenreiner „Closed Shop“ unter staatlicher Aufsicht: Die Verbände sind Lobbyorganisation, Unternehmensberater  und gesetzlicher Kontrolleur in Personalunion. Sie beraten und prüfen, sanktionieren  die Vorstände und legen deren Vergütung fest.   Unabhängigkeit? Fehlanzeige. Das Prüfungsmonopol dient in der Praxis allzu oft als Disziplinierungsinstrument gegen Abweichler. Wer zu laut aufbegehrt oder die Fusionspläne der Verbandsoberen stört, neue Geschäftsfelder entwickelt und vom Kurs abweicht, dem drohen Sonderprüfungen und massive Wertberichtigungen  – was rechtlich zur Auflösung der Genossenschaft führt.

Geschützt wird dieses Kartell durch eine tief verflochtene politische Rückendeckung. Solange das System nach außen hin geräuschlose Stabilität simuliert und lokale Mandatsträger in den Aufsichtsräten schaufensterwirksam platziert werden, sieht der Gesetzgeber keinen Reformbedarf. Der Preis für diese vermeintliche Stabilität ist hoch: Er wird mit dem systematischen Abbau von Mitgliederrechten bezahlt.

Die Rechtsform der eG ist für Großunternehmen nicht per se ungeeignet – sie wird nur falsch gelebt und rechtlich nicht mutig genug weiterentwickelt. Wenn wir die Genossenschaft als modernste und krisenfesteste Rechtsform des 21. Jahrhunderts retten wollen, müssen wir sie reformieren, statt Kritiker mundtot zu machen:

  • Substanzbeteiligung ermöglichen: Es braucht eine Reform des Genossenschaftsrechts, die es Großgenossenschaften erlaubt, Mitglieder über wertbeständige Bonusanteile oder genossenschaftliche Genussscheine am echten Wertzuwachs und den stillen Reserven zu beteiligen – insbesondere bei Fusionen. Das schafft echte Anreize für loyale Miteigentümer.
  • Echte statt inszenierte Demokratie: Die Vertreterversammlung muss digitalisiert und professionalisiert werden. Mitgliedervertreter benötigen unabhängige, vom Vorstand losgelöste Sachverständige, um Bilanzen und Fusionsberichte auf Augenhöhe prüfen zu können.
  • Kritik als Stresstest begreifen: Vorstände und Verbände müssen lernen, Oppositionsarbeit nicht als Zerstörung, sondern als konstruktiven  Stresstest für die eigenen Argumente zu begreifen. Wer eine Fusion nicht vor kritischen Mitgliedern rechtfertigen kann, hat womöglich schlicht schlechte Argumente. Wer rechtliche mögliche Alternativen zur Fusion nicht vollumfänglich darstellt, muss mit juristischen Folgen rechnen. 

Ein Nest beschmutzt nicht derjenige, der den Unrat benennt, sondern derjenige, der ihn verursacht und unter den Teppich kehrt. Wenn die Genossenschaftsorganisation  den Anspruch verliert, eine Wertegemeinschaft zu sein, unterscheidet sie sich bald nur noch durch ein „eG“ im Namen von einer gewöhnlichen Geschäftsbank. Es ist Zeit für alle Beteiligten, die Angst vor den eigenen Mitgliedern abzulegen und den Dialog zu suchen. Denn ohne ihre Mitglieder ist die Genossenschaft nichts weiter als eine leere Hülle.

Nestbeschmutzung Genossenschaft
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