Volksbank BRAWO: 417 Millionen Euro Beteiligungen

GenoNachrichten, den 21.09.2025. Die Volksbank BRAWO muss nach außergewöhnlich hohen Wertberichtigungen ihr Geschäftsmodell grundlegend neu ausrichten. Besonders betroffen sind bankferne Geschäftsfelder. Damit rückt neben den Entscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat eine weitere Frage in den Mittelpunkt: Was haben die gesetzlichen Verbandsprüfungen der vergangenen Jahre zu Beteiligungsstrategie, Risiken und Förderauftrag festgestellt? Was ergaben die Pflichtprüfungen des Genoverband aus den Vorjahren?

Zum 31. Dezember 2024 wies die Volksbank BRAWO Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen mit Buchwerten von rund 417,4 Millionen Euro aus. Hinzu kamen umfangreiche Immobilienbestände und weitere Sachanlagen. Beteiligungen, Real Estate, Green Energy und Corporate Investments waren damit längst keine Randaktivitäten mehr, sondern wesentliche Bestandteile des Geschäftsmodells.

Der Lagebericht 2024 machte zugleich deutlich, dass die Bewertung dieses Portfolios von Annahmen über zukünftige Cashflows abhing. Allein Start-up-Beteiligungen hatten einen Buchwert von 32,4 Millionen Euro. Zusätzlich bestanden Darlehen an Start-ups mit einem Blanko-Risikovolumen von 31,7 Millionen Euro. Die Bank wies selbst darauf hin, dass bereits kleinere Abweichungen von Bewertungsannahmen deutliche Auswirkungen auf Unternehmenswerte und möglichen Wertberichtigungsbedarf haben können.

Bemerkenswert ist vor diesem Hintergrund die damalige Prognose: Für 2025 und 2026 ging die Bank im Lagebericht 2024 von keinem Wertberichtigungsbedarf auf das Beteiligungsportfolio aus. Eine solche Prognose war naturgemäß zukunftsbezogen und stellt keine Garantie dar. Sie zeigt aber, mit welcher Einschätzung das Beteiligungsportfolio noch im Frühjahr 2025 bewertet wurde.

2025 folgt die massive Neubewertung

Im September 2026 teilte die Volksbank BRAWO mit, dass der Jahresabschluss 2025 durch hohe negative Bewertungseffekte bei Krediten, Wertpapieren, Beteiligungen und Immobilien belastet worden sei. Das vorläufige Ergebnis nach diesen Abwertungen hätte nach Angaben der Bank bei minus 608,1 Millionen Euro gelegen. Dieser Betrag ist deshalb nicht mit einem reinen Beteiligungsverlust gleichzusetzen; er umfasst mehrere Vermögens- und Risikopositionen.

Die Bank erklärte zugleich, 96 Prozent der Wertberichtigungen entfielen auf bankferne Geschäftsfelder. Rund vier Fünftel des Wertberichtigungsbedarfs seien allein dem Geschäftsfeld Real Estate zuzurechnen. Das bisherige Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie müssten deshalb grundsätzlich überarbeitet werden.

Dass die Risiken nicht erst 2026 sichtbar wurden, lässt sich bereits aus früheren veröffentlichten Unterlagen erkennen. Im Geschäftsjahr 2023 fiel das Bewertungsergebnis deutlich schlechter aus als im Vorjahr und als geplant. Die Bank nannte unter anderem eine erhöhte Risikovorsorge für Kreditengagements und Abschreibungen auf Beteiligungen. Auch das angestrebte Betriebsergebnis nach Bewertung auf Gruppenebene wurde deutlich verfehlt; als Gründe wurden unter anderem geringere Ergebnisse in den Geschäftsfeldern BRAWO Real Estate und Corporate Investments genannt.

► Die später eingetretene Größenordnung der Wertberichtigungen war aus den veröffentlichten Abschlüssen nicht vorhersehbar. Risikohinweise, Planabweichungen und Bewertungsunsicherheiten waren jedoch bereits vorhanden.

Neue Entwicklung: fünf Jahre Sanierung und bis zu 723 Millionen Euro Unterstützung

Der am 23. September 2026 veröffentlichte PLATOW Brief zeigt, dass die Aufarbeitung und Sanierung inzwischen eine längerfristige Dimension angenommen haben. Nach dem Bericht soll die Volksbank BRAWO im Laufe von fünf Jahren saniert werden. Platow beziffert die Unterstützung der BVR-Sicherungseinrichtung auf bis zu 723 Millionen Euro in Form von Garantien und einer geplanten Kapitalmaßnahme. Zugleich soll sich die Bank insbesondere von problembehafteten Immobilieninvestments trennen und sich wieder stärker auf die Region und das Kernbankgeschäft konzentrieren.

Auch personell beginnt eine neue Phase. Die Vertreterversammlung machte nach der Berichterstattung den Weg für Jürgen Wache als künftigen Vorstandsvorsitzenden frei, indem die satzungsmäßige Altersgrenze angepasst wurde. Platow berichtet zugleich von kritischen Stimmen und Fragen zur Aufarbeitung. Der Jahresabschluss 2025 sei dennoch mit großer Mehrheit festgestellt worden.

Gerade der Begriff „Aufarbeitung“ sollte dabei nicht auf die Entscheidungen des früheren Vorstands beschränkt werden. Zu einer vollständigen Aufarbeitung gehört auch die Frage, wie Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfungsverband die über Jahre gewachsene Beteiligungs- und Immobilienstrategie beurteilt haben.

Was das Genossenschaftsgesetz bei Beteiligungen verlangt

Eine eingetragene Genossenschaft darf sich grundsätzlich an anderen Unternehmen beteiligen. § 1 Abs. 2 GenG bindet solche Beteiligungen jedoch an den genossenschaftlichen Zweck. Sie können unmittelbar der Förderung der Mitglieder dienen oder mittelbar den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft stärken und dadurch die Mitgliederförderung unterstützen.

Auch vollständige Tochtergesellschaften und ausgelagerte Geschäftsbereiche sind deshalb nicht von vornherein ausgeschlossen. Entscheidend ist der funktionale Zusammenhang mit dem Förderauftrag. Wirtschaftlicher Erfolg, Ertrag und Eigenkapitalbildung sind für eine Genossenschaft notwendig, bleiben aber Mittel zur dauerhaften Erfüllung des Förderzwecks.

Die Kommentierung von Althanns zu § 1 GenG lässt sich insoweit auf einen einfachen Grundgedanken zurückführen: Beteiligungen sind zulässig, wenn sie tatsächlich zur Förderung der Mitglieder beitragen sollen und aufgrund ihres Unternehmensgegenstands dafür geeignet sind. Die Förderung kann auch über ein Beteiligungsunternehmen vermittelt werden. Eine Beteiligungsstrategie darf sich jedoch nicht von der Mitgliederförderung lösen und im Wesentlichen zu einer frei verfügbaren Kapitalanlage- und Gewinnerzielungsstrategie werden.

Für die Volksbank BRAWO stellt sich deshalb rückblickend eine zentrale Frage: Welchen konkreten Förderbeitrag sollten die erheblichen Investitionen in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Start-ups, Gastronomie, Energieprojekte und weitere Geschäftsfelder für die Mitglieder der Genossenschaft leisten – und wie wurde dieser Förderbeitrag dokumentiert und überprüft?

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