Dessau, den 2.Juni 2026. Es scheint an der Zeit, sich intensiver mit dem Thema „Erfolge in Genossenschaften“ befassen zu müssen. Zu diesem Ergebnis kam eine Arbeitsgruppe des VDP MitUnternehmer- und Genossenschaftsverbandes e.V. im Rahmen der Vorbereitung einer Seminar-und Coaching-Reihe zum gleichlautenden Thema.
Der Leiter der AG „Erfolge in Genossenschaften“, Gerd K. Schaumann fasste das vorläufige Ergebnis der AG zusammen:
„Die Annahme des Herrn Raiffeisen („Was einer nicht schafft, schaffen Viele“) lässt sich NICHT verifizieren!“ Verkürzt gesagt, könnte man durchaus von einem „Raiffeisen-Irrtum“ sprechen. Sinn macht, stattdessen zu formulieren: „Was einer schon schafft, schaffen Viele noch besser“.
Wesentlicher Beleg für die These ist das bekannte Erfolgsgesetz – „Gesetz der Anziehung“ oder auch treffender „Gesetz der Absicht“ genannt, dass JEDER Mensch über die gleichen (Lebens-) Chancen verfügt. Ob er sie jedoch nutzen will, bleibt jedem selbst überlassen.
Die große Herausforderung ist demnach, möglichst alle Mitglieder einer Genossenschaft mit diesen Erfolgs-Grundlagen vertraut zu machen. Da das VDP Seminarkonzept des VDP auf diesen Leitgedanken basiert, steht „Qualifikation für alle Mitglieder einer Genossenschaft“ obenan. (Interessenten an den Prinzipien des „Gesetz der Anziehung“ übersenden wir gern – kostenfrei – eine Kurzform).
Kontakt: info@menschen-machen-wirtschaft.de)
Wer bis 1990 in Deutschland eine Genossenschaft gründen wollte hatte eigentlich keine Wahl, mit welchem Genossenschafts- oder Prüfungsverband er oder sie zusammenarbeiten wollte. Ob man nun zusammenpasste oder nicht, man hatte einfach keine Wahl. Der Grund: Die drei Großverbände hatten den „Markt“ untereinander aufgeteilt und bestimmten die Regeln. Diese Regeln waren auch einfach, aber wirksam. Je nach Art und Sitz einer Genossenschaft wurde festgelegt, welchen der drei Organisationen man angehören musste:
Man gehörte entweder zu den Verbänden von Raiffeisen, der Wohnungswirtschaft oder dem Konsum. Intern wurde näheres vereinbart und nach außen strikt eingehalten. Man könnte durchaus von einem „Oligopol“ sprechen. Und wer das kennt, weiß, was daraus folgt …
Heute ist das ganz anders und jeder, jede Genossenschaft hat Wahlfreiheit und kann zwischen knapp 40 Verbänden wählen. Es herrscht guter „Wettbewerb“.
Das macht für Genossenschaften viel Sinn, denn eine Mitgliedschaft in einem Genossenschafts- und Prüfungsverband basiert auf Vertrauen, Preisbewusstsein und ob die „Chemie“ zwischen den Menschen stimmt.
Und wer waren nun diese „Verursacher“, dass in Deutschland eine (verbandliche) Wahlfreiheit für Genossenschaften entstand? Man mag es kaum glauben und schweigt es gern „weg“. Es waren ostdeutsche Genossenschaften des Handwerks, deren Vorstände und Mitglieder, die einfach nicht bereit waren, sich dieser Situation anzupassen.
Alles lief in der „Vereinigung“ von West und Ost, genauso, wie man das in West vorgab. Und leicht nachvollziehbar, was alles unternommen wurde, um diese Uneinsichtigkeit des Ostdeutschen „Widerstandes“ zu korrigieren.
Dem damals liberal aufgestellten Wirtschaftsministerium von Sachsen-Anhalt muss Anerkennung gezollt werden, diesem inzwischen gegründeten Verband ostdeutscher Handwerksgenossenschaften (Prüfungsverband deutscher Produktivgenossenschaften e.V.) – pvdp – das „Prüfungsrecht“ Anfang 1991 verliehen zu haben.
Diese Handwerksgenossenschaften haben in der Tat ein „Stück deutsche Genossenschaftsgeschichte – im positiven Sinne – geschrieben. Aus dem pvdp wurde der vdp.



