Der Förderauftrag als Maßstab für Entscheidungen

Genossenschaften haben seit mehr als 175 Jahren eine besondere Rolle in der Wirtschaft. Sie verbinden wirtschaftliches Handeln mit demokratischer Mitbestimmung und gemeinschaftlicher Verantwortung. Der Förderauftrag bildet dabei das Fundament. Die Einhaltung des Förderauftrags wird seitdem von den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden überwacht.

Solange Genossenschaften ihren Mitgliedern einen klar erkennbaren Nutzen bieten, behalten sie ihre besondere Bedeutung als Unternehmen der Selbsthilfe.

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Veränderungen kann diese Idee eine wichtige Stärke darstellen. Die entscheidende Frage für jede Genossenschaft lautet daher auch heute noch:

Wie erfüllen wir unseren Förderauftrag gegenüber unseren Mitgliedern?
Wenn die Förderung der Mitglieder der Zweck der Genossenschaft ist, ergibt sich daraus ein wichtiger Maßstab für die Geschäftspolitik. Unternehmerische Entscheidungen sollten sich letztlich daran messen lassen, ob sie den Mitgliedern zugutekommen.

Dies gilt beispielsweise bei Fragen wie

  • strategischen Veränderungen
  • organisatorischen Anpassungen
  • wirtschaftlichen Kooperationen
  • langfristigen Investitionen.

Solche Entscheidungen können notwendig sein, um die Leistungsfähigkeit einer Genossenschaft zu sichern. Gleichzeitig bleibt jedoch der Förderauftrag der Bezugspunkt, an dem sich ihre Wirkung für die Mitglieder messen lässt.

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