Werden unser Volks- und Raiffeisenbanken aus Berlin gesteuert

In ihrer Geschäftstätigkeit als Universalbank unterscheiden sich die Bankgenossenschaften nicht von den Sparkassen oder anderen Geschäftsbanken, die überwiegend in der Rechtsform der AG firmieren.

Nein, unsere Volks- und Raiffeisenbanken firmieren überwiegend in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG). Es gibt jedoch auch noch einige Volks- und Raiffeisenbanken, die als Aktiengesellschaft (AG) firmieren. In beiden Fällen handelt es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen, die ein regionales Bankgeschäft betreiben. Die Volks- und Raiffeisenbanken sowie viele andere Genossenschaftsbanken sind im Marketingverbund mit dem „Dienstleister“ und Dachverband BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken) verbunden und nutzen dessen Sicherungseinrichtung. Auch die Bankprodukte, Marken und Werbemaßnahmen werden vom BVR gesteuert. Der BVR hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und wird von den angeschlossenen Betrieben finanziert und getragen. Interessant ist, wie sich dieser inzwischen sehr intransparente Verein verselbstständigt hat und somit überwiegend eigene Interessen vertritt.  Die BVR Strategie ist offiziell nicht bekannt, dabei sollte der Verein doch die Interessen der angeschlossenen Mitglieder verteten. Stattdessen nutzt er die genossenschaftliche Idee hauptsächlich für Werbezwecke und setzt auf die historisch gewachsenen, guten Kontakte zur Politik. 

Als einzige Bankengruppe haben die in der Rechtsform der Genossenschaft firmierenden Volks- und Raiffeisenbanken gemäß § 1 GenG den allein dieser Rechtsform obliegenden gesetzlichen Pflichtauftrag, ihre eigenen Mitglieder zu fördern. Diese Förderung ist als Verzicht auf Gewinnmaximierung definiert und im klassischen Bankgeschäft schwer umzusetzen.
Bei der Rechtsform Genossenschaft steht stattdessen die Mitgliederförderung im Vordergrund. Damit sind Vorteile bei den Bankgeschäften gemeint. Da durch diese Mitgliederförderung eigentlich kein übermäßiger Gewinn entstehen kann, hat der Gesetzgeber im GenG bestimmt, dass ausscheidende Mitglieder – im Gegensatz zu Anteilseignern anderer Rechtsformen – keinen Anteil an den Rücklagen und dem sonstigen Vermögen der Genossenschaft erhalten. Das mag in der Theorie gut klingen, doch die Praxis des genossenschaftlichen Bankgeschäfts sieht vollkommen anders aus.

was wird aus unseren Genossenschaftsbanken

Wie andere Banken in der Rechtsform AG betreiben die Volks- und Raiffeisenbanken jedoch Gewinnmaximierung und häufen als eine der bestverdienenden Bankengruppen Riesenbeträge in Form von offenen und versteckten Rücklagen sowie stillen Reserven an. Eine Förderung der Mitglieder findet jedoch nicht statt, obwohl die Volks- und Raiffeisenbanken ihren Mitgliedern (Anteilseignern) eine jährliche Dividende auf deren gezeichnete Anteile zahlen. Dies wird oft mit Mitgliederförderung verwechselt. 

Mitgliederförderung Genossenchaft
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