Was macht der Aufsichtsrat einer Genossenschaft

Nürnberg, den 9.09.2025. Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft hat mehrere wichtige Aufgaben. Er überwacht die Geschäftsführung und stellt sicher, dass die Genossenschaft im Sinne ihrer Mitglieder handelt. Dazu gehört die Kontrolle der finanziellen Situation, die Prüfung der Jahresabschlüsse und die Beratung der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat hat auch die Aufgabe, die strategische Ausrichtung der Genossenschaft zu unterstützen und gegebenenfalls Entscheidungen zu treffen, die dem Wohle der Genossenschaft dienen und für die Mitglieder von Bedeutung sind. Insgesamt sorgt der Aufsichtsrat dafür, dass die Genossenschaft transparent und im besten Interesse ihrer Mitglieder geführt wird.

Hat der Aufsichtsrat Bedenken gegen Beschlüsse oder Vorschläge des Vorstands die auch vom gesetzlichen Prüfungsverband unterstützt werden, kann der Aufsichtsrat einer Genossenschaft durchaus ein Gutachten externer Dritter einholen, um eine Drittmeinung zu erhalten. Dies kann besonders sinnvoll sein, wenn es um komplexe oder strittige Themen geht, bei denen eine unabhängige Einschätzung hilfreich sein kann. Die Einholung einer externen Meinung kann dazu beitragen, die Entscheidungsfindung zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle Aspekte gründlich betrachtet werden.

So kann zum Beispiel der Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank einen externen Dritten, wie einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, beauftragen, um eine Drittmeinung zu zum Beispiel von Prüfern eines Genossenschaftsverbandes verlangten erhebliche Wertberichtigungen von Kreditsicherheiten durch Herabstufung von Kreditsicherheiten oder angeblicher Wertverluste von genossenschaftseigenen Immobilien einzuholen. Dies dient dem Wohle der Genossenschaft, versetzt einerseits Aufsichtsrat und Mitglieder in die Lage, zu vergleichen und sich eine eigene Meinung zu bilden und dient andererseits auch dem Schutz des Genossenschaftsvorstands vor übereifrigen Prüfern des Genossenschaftsverbandes.

Wer prüft die Prüfer, Wer prüft die Prüfungsverbände
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  • Und nicht vergessen, wenn erhebliche Differenzen festgestellt werden, die Wirtschaftsprüferkammer einschalten

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