Verfassungsbeschwerde zielt auf Vollwertigkeit genossenschaftlicher Mitgliedschaft

Berlin/Karlsruhe, 25. August 2025 (geno) Der Berliner Wohnungsgenosse Bernd Landgraf reichte am Montag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Er ist Mitglied der Wohnungsgenossenschaft Zentrum eG (WGZ) im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg und wurde aufgefordert – so wie die anderen rund 3.500 Wohnungsgenossen, sein Einverständnis mit einer „Mieterhöhung“ zu geben. Er verweigerte das, woraufhin die Leitungsgremien der Genossenschaft das Einvernehmen per Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte erzwingen wollten. Das gelang nicht. Das Amtsgericht entschied zugunsten von Landgraf.

Das empörte die WGZ-Vorständler mit ihrem merkwürdigen Rechtsverständnis sehr. Sie gingen in Berufung in der nächsten Rechtsinstanz beim Landgericht Berlin und erhielten Recht. Doch der engagierte Wohnungsgenosse Landgraf gibt sich nicht geschlagen, obwohl der Weg über die betreffenden Rechtsinstanzen erschöpft ist. Es bleibt nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Landgraf beschreitet ihn nun und dürfte damit genossenschaftliche Rechtsgeschichte schreiben. (rg/mgn/25.08.25 ö 214) ++

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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