Berlin/Dessau/Erfurt, 28. Mai 2025 (geno). Einer zeitnahen Zählung zufolge gibt es in den ostdeutschen Bundesländern 792 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG). Es handelt sich um die überlebenden Fragmente der von der Treuhandanstalt stillgelegten und aufgelösten volkseigenen Betriebe. In den 50er und 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts schossen sie wie Pilze aus dem Boden, weil die Betriebe und Kombinate der DDR ihre Beschäftigten an sich binden wollten. So entstand damals in fast jedem Großbetrieb eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft. Sie wurden nach 1990 ziemlich schnell von der Treuhandanstalt abgetrennt, weil sie als überflüssige Teile der industriellen Basis der DDR-Wirtschaft betrachtet wurden. So machten sich diese Genossenschaften selbstständig und bieten bis in die Gegenwart ihren Mitgliedern seither den momentan so begehrten und preiswerten Wohnraum.
Die derart amputierten Glieder der damals im Volkseigentum befindlichen Betriebe haben sich als ungeheuer robust und durchhaltefähig erwiesen und erfreuen sich bis heute „fröhlicher Urständ“. Ihre Zukunftschancen steigen sogar enorm an, denn ihre Statuten und Satzungen wurden seinerzeit vor sechzig und siebzig Jahren ungeheuer sozialgünstig und nutzerfreundlich formuliert. Der juristische Interpretationsspielraum ist über Erwarten groß. Inzwischen müssen sich solche Satzungen auch vor den modernen Gerichten als feuerfest erweisen und tun dies auch. Eine solche Bewährungsprobe hat die Wohungsgenossenschaft Zentrum Berlin in Kürze vor dem Berliner Landgericht zu bestehen. Die Aussichten sind gut.
Im Jahr 1990 befanden sich in der DDR 1,1 Millionen Wohnungen in der Hand von Genossenschaften. Weitere 100.000 wurden von ihnen verwaltet. Es gab 1,07 Millionen Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften. Die Einlagen der eingezahlten Genossenschaftsanteile betrugen 1,3 Milliarden Euro. ++ (wg/mgn/28.05.25 – 081)
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