Volksbank Rüsselsheim eG. Vertreterversammlung stimmt Auflösung der Genossenschaft einstimmig zu.

Rüsselsheim, den 7.04.2022/ igenos. Die anwesenden 77 Vertreter der Volksbank Rüsselsheim eG verschenkten gestern am 7.April 2022, im Rahmen der Vertreterversammlung, einstimmig das komplette Vermögen ihre Genossenschaft.  Weitere 48  der insgesamt 125 Vertreter waren der Einladung zur Vertreterversammlung gar nicht erst gefolgt. Bei der gut vorbereiteten Veranstaltung ging es um die Übergabe von Bankgeschäft, Kunden und Mitglieder an die Frankfurter Volksbank und um die damit verbundene gleichzeitige Löschung (=Auflösung) der Rüsselsheimer Volksbank eG im Genossenschaftsregister.

Laut der Info-Plattform Fusion-Raiffeisenbank.de wurden gestern mindestens 106 Millionen € Mitgliedervermögen ersatzlos verschenkt.

Wenn die immer wieder gepriesene genossenschaftliche Mitbestimmung wirklich so aussieht, dass bei einer Anwesenheit von nur 62% der gewählten Vertreter,  diese bedenkenlos über das Eigentum von 18.055 Genossenschaftsmitgliedern verfügen dürfen,  stellt sich die Frage ob die Rechtsform Genossenschaft wirklich noch im Sinne des Erfinders – bzw. der Genossenschaftsmitglieder ist. igenos e.V., die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder sagt NEIN. Die Begründung ist nachvollziehbar. Die  Mitglieder einer Genossenschaft sind gleichzeitig deren Eigentümer. Deshalb können 77 Vertreter, die lediglich 0,42% der Eigentümer ausmachen und denen auch noch wesentliche Informationen vorenthalten wurden, nicht über das Eigentum von 18.055 Mitgliedern entscheiden. 

Es hätte aber auch mitgliederfreundliche Alternativen zu einer Fusion gegeben. Unter anderem einen  Rechtsformwechsel  von der Genossenschaft in eine genossenschaftliche Aktiengesellschaft. Außerdem besteht die Möglichkeit das Bankgeschäft aus der Genossenschaft herauszulösen und zu verkaufen. So können die Genossenschaft und das Genossenschaftsvermögen vor Ort erhalten bleiben. Für den Fall dass die Organe der Genossenschaft allerdings ihre Mitgliedervertreter nicht vollständig aufgeklärt haben und den Mitgliedern ein Schaden entstanden ist, sind Vorstand und Aufsichtsrat laut Umwandlungsgesetz schadenersatzpflichtig. Zumal es im Vorfeld der geplanten Fusion der Rüsselsheimer Volksbank eG schon heftige Diskussionen, auch um die Aufstellung der Vertreterliste, gegeben hat.  Hier wurden  kritische Mitgliedervertreter offensichtlich aussortiert und nicht mehr zur Wahl gestellt. Auch war der Großteil der Bankgenossen weder über die geplante Durchführung noch über die Bedeutung der Vertreterwahl informiert. Hinzu kommt noch ein bislang nicht abgeschlossenes Gerichtsverfahren um die Herausgabe der Mitgliederliste. Dieses Verfahren hat die Rüsselheimer Volksbank eG bereits in der ersten Instanz verloren, nun befindet sich das Verfahren in der Revision. Im Rahmen dieses Rechtsstreits vor dem Landgericht Wiesbaden hat der „genossenschaftliche Dienstleister“, die AWADO Rechtsberatung , noch den Versuch unternommen, die Prozessgegner durch einen überzogen hohen Streitwert zum Vergleich zu zwingen. Selbst nachdem der Prozess für den Mandaten verloren wurde, fordert der Verbandsdienstleister noch nachträglich eine Erhöhung des Streitwerts. Eine weiterer externes Profitcenter, des für die Prüfung und Abwicklung der Genossenschaft zuständigen  Genossenschaftsverbands der Regionen, die AWADO Kommunikationsberatung GmbH, stellte den Pressesprecher der Rüsselheimer Volksbank eG. Ist der Genossenschaftsverband der Regionen wirklich ein neutraler Berater? Die Volkbank Rüsselsheim war kein Sanierungsfall. Oder geht es darum eine übergeordnete Strategie des Dachverband BVR ( Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken) gegen den ausdrücklichen Willen der Mitglieder durchzusetzen.( hier dokumentiert) Wie heißt es doch so schön: UNSERE GENOSSENSCHAFTEN, ein Gewinn für alle Verbände!

 

Vertreterversammlung Kritik, Volksbank Rüsselsheim eG Auflösung
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