Bullay, den 14. September 2026. Die außerordentliche Hauptversammlung der Raiffeisenbank Plankstetten AG am 11. September 2026 hat den Konflikt um die Eingriffe der BaFin eher verschärft als geklärt.
Nach einer zur Versammlung veröffentlichten Pressemitteilung nahmen 212 der insgesamt 285 Aktionäre teil oder waren vertreten. Mehr als 96 Prozent stimmten der vorgeschlagenen Satzungsänderung zu. BaFin und Deutsche Bundesbank nahmen nach dieser Darstellung nicht an der Versammlung teil, während der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) mit drei Vertretern anwesend war.
Das nach Insider Informationen an eine koordinierte Aktion grenzende Zusammenspiel zwischen dem BVR und der Bafin erinnert an die bis heute noch nicht endgültig aufgeklärten Vorgänge um die als „Effenberg-Bank“ in die Geschichte eingegangene VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG.

Nach Darstellung der Pressemitteilung brachten zahlreiche Aktionäre ihre Solidarität mit den abberufenen Vorstands- und den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern zum Ausdruck und verlangten konkrete Erklärungen für die Maßnahmen der BaFin. Den Aktionären ging es letztendlich darum ihre im Bank in der bestehenden Rechtsform vor Ort zu erhalten.
Besondere Aufmerksamkeit verdient auch eine Aussage des von der BaFin eingesetzten Sonderbeauftragten für den Vorstand, Odo Steinmann. Steinmann geht auf Themen wie Kommunikation und Risikomanagement ein, jedoch ohne die aus Sicht der Aktionäre entscheidenden Gründe näher zu erläutern. Nach der Pressemitteilung erklärte Steinmann vor den Aktionären, er habe die übernommene Aufgabe unterschätzt und sehe sich damit überfordert. Zugleich habe er angekündigt, sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen zu wollen. Diese Aussage ist aber angesichts der tiefen Eingriffe in die Organstruktur der Bank durch die BaFin von erheblicher Bedeutung.
Gerade darin zeigt sich das inzwischen zentrale Problem des Falls Plankstetten: Je tiefgreifender eine Aufsichtsbehörde in die Leitung und Kontrolle eines privaten Kreditinstituts eingreift, desto größer wird das berechtigte Interesse der Eigentümer nach absoluter Transparenz und einer nachvollziehbaren Begründung.
Auch das Auftreten des BVR verdient weitere Beobachtung. Dass der genossenschaftliche Bankenverband mit drei Vertretern an einer außerordentlichen Hauptversammlung einer vergleichsweise kleinen Bank teilnimmt, unterstreicht jedenfalls die Bedeutung, die der Fall innerhalb des genossenschaftlichen Verbundes inzwischen erlangt hat. Deutlich wurde auf der Hauptversammlung auch über die Rolle des BVR diskutiert. Nach der Pressemitteilung thematisierte BVR-Vertreter Carsten Schmedt auf der Günne unter anderem die sogenannte NPL-Quote *) sowie mögliche künftige Risiken. Einzelne Aussagen des früheren stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Wolfgang Holzapfel wurden von in der Versammlung zurückgewiesen. Auch die Sonderbeauftragte für den Aufsichtsrat, Sandra Michelfelder, habe nach Darstellung der Pressemitteilung auf Fragen der Aktionäre keine konkreten Antworten gegeben.
Fest steht aber auch, für den BVR ist die Aktiengesellschaft keine Alternative zur bislang favorisierten Rechtsform Genossenschaft. Die Antworten sind bekannt. Aktiengesellschaften sind Kapitalgesellschaften. Genossenschaften sind Personengesellschaften. Die Aktionäre sind am Wertzuwachs ihrer Aktiengesellschaft beteiligt. Für Genossenschaftsmitglieder gilt das ausdrücklich nicht.
Somit stellt sich auch die Frage, welche Rollen der BVR, die BVR Institutssicherung und gegebenenfalls die zuständigen Wirtschaftsprüfer im Vorfeld und während der aufsichtsrechtlichen Eskalation tatsächlich gespielt haben.
Plankstetten ist weit mehr als ein Streit zwischen ehemaligen Bankvorständen und der BaFin. Es geht es ebenso um die Auswahl und Kontrolle staatlich eingesetzter Sonderbeauftragter, um die Rechte der Aktionäre aber auch um die Besonderheiten der genossenschaftlichen Selbstverwaltungsorganisation.



