Fusion der Kontrolleure? Genoverband und PSD-Verband prüfen Zusammenschluss

Bullay, den 20.Juli 2026. Der größte genossenschaftliche Prüfungsverband Deutschlands könnte weiter wachsen. Genoverband und Verband der PSD Banken sprechen über eine Fusion. Die Verbände versprechen eine „zukunftsfähige Struktur“. Aus genossenschaftlicher Sicht stellen sich jedoch Fragen nach Machtkonzentration, Unabhängigkeit der Prüfung und demokratischer Kontrolle.

Der Genoverband und der Verband der PSD Banken haben Sondierungsgespräche über eine mögliche Fusion ihrer Prüfungsverbände aufgenommen. Das teilten beide Organisationen am 15. Juli 2026 mit.

Nach der „gemeinsamen Pressemitteilung des Genoverbands und des Verbandes der PSD Banken“ (https://www.genoverband.de/newsroom/presse/pressemitteilungen/genoverband-und-verband-der-psd-banken-nehmen-sondierungsgespraeche-auf/) sollen die Gespräche ergebnisoffen geführt werden. Eine Entscheidung über den möglichen Zusammenschluss soll bis Ende 2026 fallen. Die PSD-Bankengruppe habe die Aufnahme der Sondierungsgespräche einstimmig beschlossen.

Noch handelt es sich damit weder um eine beschlossene Fusion noch um eine Übernahme. Gleichwohl ist der Vorgang von erheblicher Bedeutung für die Struktur des genossenschaftlichen Prüfungswesens.

Der Genoverband bezeichnet sich bereits heute als größten genossenschaftlichen Prüfungsverband. Er ist nach eigenen Angaben Wirtschaftsprüfungs-, Betreuungs- und Beratungsverband für rund 2.600 Genossenschaften in 14 Bundesländern und beschäftigt mehr als 2.000 Mitarbeiter.

Der Verband der PSD Banken vertritt eine vergleichsweise kleine, aber eigenständige Bankengruppe. Nach seiner aktuellen Selbstdarstellung gehören ihr zehn selbstständige Mitgliedsinstitute an. Der Verband übernimmt nicht nur gesetzliche Prüfungsaufgaben, sondern vertritt die Interessen der PSD Banken gegenüber Politik, Bankenaufsicht und genossenschaftlichen Verbundorganisationen.

Prüfung, Beratung und Interessenvertretung unter einem Dach. Die Pressemitteilung stellt die mögliche Fusion vor allem als organisatorische Zukunftsentscheidung dar. Genannt werden die Stärkung von Prüfung, Beratung und Interessenvertretung sowie die Schaffung einer leistungsfähigen und zukunftsfähigen Struktur. Gerade diese Verbindung macht eine kritische Betrachtung erforderlich.

Ein genossenschaftlicher Prüfungsverband ist nicht lediglich ein freiwillig gewählter Unternehmensberater. Genossenschaften müssen einem Prüfungsverband angehören. Bei Kreditgenossenschaften umfasst die Prüfung zudem umfangreiche handelsrechtliche und bankaufsichtsrechtliche Aufgaben.

Der Prüfungsverband soll die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung untersuchen und damit insbesondere die Mitglieder und Gläubiger schützen. Zugleich berät er dieselben Unternehmen, vertritt ihre politischen Interessen und wirkt innerhalb des genossenschaftlichen Verbundes an strategischen Entscheidungen mit.

Diese Mehrfachrolle kann Synergien schaffen. Sie birgt aber auch strukturelle Interessenkonflikte. Wer ein Institut bei der Umsetzung regulatorischer oder geschäftspolitischer Vorgaben berät, muss später möglicherweise prüfen, ob eben diese Umsetzung ordnungsgemäß war. Wer zugleich die gemeinsamen Interessen einer Bankengruppe vertritt, könnte versucht sein, Probleme einzelner Institute eher verbundintern zu lösen als sie gegenüber Mitgliedern und Öffentlichkeit transparent zu machen.

Eine Fusion vergrößert diese Konflikte nicht zwangsläufig. Sie vergrößert aber die Organisation, in der sie bewältigt werden müssen. Kooperation ist nicht dasselbe wie Konzentration.

Die internationalen Genossenschaftsprinzipien sprechen ausdrücklich für die Zusammenarbeit zwischen Genossenschaften. Nach dem sechsten Prinzip der International Cooperative Alliance sollen Genossenschaften durch lokale, nationale und internationale Strukturen zusammenarbeiten, um ihren Mitgliedern wirksamer zu dienen und die genossenschaftliche Bewegung zu stärken.

Das Prinzip kann deshalb durchaus für gemeinsame Einrichtungen, Arbeitsteilung und organisatorische Zusammenschlüsse sprechen. Es ist jedoch kein Freibrief für immer größere Zentralorganisationen.

Entscheidend ist der Zweck der Zusammenarbeit: Sie muss den Mitgliedern dienen. Kooperation darf nicht zur Verselbstständigung von Verbandsstrukturen führen, die sich zunehmend von den Mitgliedern der angeschlossenen Primärgenossenschaften entfernen.Die richtige Frage lautet daher nicht allein, ob der Zusammenschluss Kosten spart oder regulatorische Kompetenzen bündelt. Zu prüfen ist vielmehr:

Verbessert die Fusion tatsächlich die Förderung, den Schutz und die demokratische Einflussmöglichkeit der Mitglieder? Die Pressemitteilung beantwortet diese Frage bislang nicht.

Demokratische Kontrolle auch auf Verbandsebene. Das zweite ICA-Prinzip verlangt demokratische Mitgliederkontrolle. Mitglieder sollen aktiv an der Festlegung der Geschäftspolitik und an Entscheidungen teilnehmen. Gewählte Vertreter müssen ihnen gegenüber verantwortlich sein. Auch Genossenschaften und genossenschaftliche Organisationen auf höheren Ebenen sollen demokratisch organisiert sein.

Bei einer Verbandsfusion darf Demokratie deshalb nicht bei den Vorständen der angeschlossenen Banken enden.

Die unmittelbaren Mitglieder der Prüfungsverbände sind zwar die Genossenschaften beziehungsweise Mitgliedsinstitute. Hinter diesen Organisationen stehen jedoch wiederum Millionen Genossenschaftsmitglieder. Deren wirtschaftliche Interessen und demokratische Rechte sollen durch das genossenschaftliche System geschützt werden.Daraus ergeben sich konkrete Fragen:

– Welche Gremien entscheiden über die Fusion?
-Welche Informationen erhalten die angeschlossenen Genossenschaften?-
-Werden die Vertreterversammlungen und Mitglieder der betroffenen Banken vor der Entscheidung informiert?
– Wird ein vollständiges Fusionskonzept vorgelegt?
– Welche wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Folgen sind zu erwarten?
– Wie werden Minderheitenpositionen berücksichtigt?
– Welche Alternativen zu einer vollständigen Fusion wurden geprüft?
– Bleiben besondere Strukturen und Interessen der PSD Banken erhalten?
– Welche Möglichkeiten bestehen künftig für einen Wechsel des Prüfungsverbandes?

Eine einstimmige Entscheidung innerhalb der PSD-Bankengruppe ist ein relevantes Signal. Sie ersetzt aber keine transparente Diskussion darüber, welche Personen und Organe entschieden haben und auf welcher Informationsgrundlage dies geschah.

Autonomie und Unabhängigkeit auf dem Prüfstand. Nach dem vierten ICA-Prinzip sind Genossenschaften autonome, von ihren Mitgliedern kontrollierte Selbsthilfeorganisationen. Auch Vereinbarungen mit anderen Organisationen müssen so ausgestaltet sein, dass die demokratische Kontrolle der Mitglieder und die genossenschaftliche Autonomie erhalten bleiben.

Dieser Maßstab gilt nicht nur gegenüber dem Staat oder externen Kapitalgebern. Er ist ebenso auf die inneren Strukturen eines genossenschaftlichen Verbundes anzuwenden. Je größer und einflussreicher ein Prüfungsverband wird, desto stärker kann seine faktische Steuerungswirkung gegenüber den angeschlossenen Genossenschaften ausfallen. Dies betrifft etwa:

– Vorgaben für Geschäftsmodelle,
– aufsichtsrechtliche Strategien,
– IT- und Dienstleistungsstrukturen,
– Fusionsentscheidungen,
– die Auswahl von Verbundpartnern,
– die Besetzung von Leitungsfunktionen und die Beurteilung vermeintlich alternativloser Strukturmaßnahmen.

Der Prüfungsverband darf nicht vom Schutzinstrument zum verbundpolitischen Lenkungsinstrument werden. Eine Fusion müsste deshalb mit wirksamen Vorkehrungen verbunden werden, die eine unabhängige Prüfung gewährleisten und eine wirtschaftliche oder politische Fremdsteuerung der Mitgliedsgenossenschaften verhindern.

Immer weniger Banken, immer größere Verbände. Die Sondierung findet vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Konzentration im genossenschaftlichen Bankensektor statt.
Die Zahl der deutschen Genossenschaftsbanken sank nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken von 672 Instituten Ende 2024 auf 646 Institute Ende 2025. Der Rückgang war fusionsbedingt.
Während immer mehr selbstständige Banken verschwinden, wachsen die zentralen Verbund- und Prüfungsstrukturen weiter.

Das kann aus betriebswirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar erscheinen. Bankenaufsicht, IT-Sicherheit, Meldewesen und Regulierung verursachen hohe Kosten. Kleinere Verbände können Schwierigkeiten haben, sämtliche erforderlichen Spezialkenntnisse dauerhaft vorzuhalten.

Doch das Größenargument darf nicht jede Konzentration rechtfertigen. Auch eine größere Organisation muss nachweisen, dass sie den Mitgliedern besser dient als kleinere, spezialisierte und näher an ihren Mitgliedern arbeitende Strukturen.

Gerade der PSD-Verband verfügt nach eigener Darstellung über besondere Kompetenzen in Prüfung, Aufsichtsrecht, Banksteuerung und strategischem IT-Management. In den Sondierungsgesprächen muss deshalb geklärt werden, ob diese Eigenständigkeit erhalten bleibt oder in einer wesentlich größeren Organisation aufgeht.

Informationspflicht statt Verbandsinterna. Das fünfte ICA-Prinzip verpflichtet Genossenschaften zu Bildung, Ausbildung und Information. Mitglieder und gewählte Vertreter müssen über das Wissen verfügen, das sie benötigen, um wirksam an der Entwicklung ihrer Genossenschaft mitzuwirken.

Eine Verbandsfusion darf deshalb nicht als interne Angelegenheit weniger Funktionsträger behandelt werden. Zu einer transparenten Vorbereitung gehören mindestens:

1. eine nachvollziehbare Darstellung der wirtschaftlichen Gründe,
2. eine Offenlegung der erwarteten Einsparungen und Fusionskosten,
3. eine Beschreibung der künftigen Leitungs- und Kontrollstrukturen,
4. Regeln zur personellen und organisatorischen Trennung von Prüfung und Beratung,
5. Angaben zu den Auswirkungen auf Beiträge und Prüfungsgebühren,
6. Garantien für die Eigenständigkeit und Interessenvertretung der PSD-Banken,
7. eine Bewertung der Folgen für Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten im Prüfungswesen sowie
8. eine Beteiligung der zuständigen Organe der Mitgliedsbanken auf ausreichend informierter Grundlage.


Auch die Frage möglicher personeller Folgen gehört in die Debatte. Eine „zukunftsfähige Struktur“ darf nicht lediglich eine Umschreibung für Zentralisierung, Stellenabbau oder die Verlagerung von Entscheidungen in eine mitgliederfernere Organisation sein.

Die Sondierung zwischen Genoverband und PSD-Verband ist mehr als eine verbandsinterne Organisationsfrage. Sie berührt die künftige Struktur der genossenschaftlichen Prüfung und damit das Machtverhältnis zwischen Mitgliedern, Banken und Verbundorganisationen.

Eine Fusion kann Kompetenzen bündeln und Kosten senken. Sie kann aber ebenso die Konzentration im genossenschaftlichen Bankwesen weiter vorantreiben, den Abstand zwischen Mitgliedern und Verband vergrößern und bestehende Interessenkonflikte institutionell verfestigen.

Ob der Zusammenschluss genossenschaftlich überzeugt, hängt deshalb nicht von der Größe des neuen Verbandes ab. Entscheidend ist, ob er den Mitgliedern dient, ihre demokratische Kontrolle stärkt und die Unabhängigkeit der Prüfung sichert.

Die beiden Verbände sollten die Sondierung daher nicht hinter verschlossenen Türen führen. Vor einer Entscheidung müssen ein überprüfbares Konzept, die erwarteten Vor- und Nachteile sowie die künftigen Kontrollstrukturen offengelegt werden.

Kooperation unter Genossenschaften ist ein genossenschaftliches Prinzip. Machtkonzentration ist es nicht.Die Fassung vermeidet den Begriff „Übernahme“ und trennt klar zwischen der bislang beschlossenen Sondierung und einer noch offenen Fusion.

PSD-Verband
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