BayWa angeschlagen – eG oder AG

München, 29. August 2025 (geno) Die BayWa ist wirtschaftlich angeschlagen, schreibt die Deutsche Presseagentur (dpa) nach der vor wenigen Tagen veranstalteten Hauptversammlung. Im weiteren Verlauf der Berichterstattung wird der Begriff „Genossenschaft“ in keiner Zeile erwähnt. Es ist nur die Rede von einem internationalen Konzern, der sich offensichtlich verzockt hat und deswegen nun ins Visier der Staatsanwaltschaft München I gelangt ist. Es besteht der Verdacht, dass „ehemalige Vorstände die finanzielle Lage des Unternehmens im Jahresabschluss 2023 unrichtig dargestellt haben“. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zweifelt an der bilanziellen Darstellung. Die BayWa meldete im Jahresabschluss 2024 einen Verlust von 1,6 Milliarden Euro. Schon im November vergangenen Jahres hatte die BaFin eine Anlassprüfung des Konzernabschlusses und des Konzernanlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 angeordnet. Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geht es offenbar darum, dass Buchwerte zu hoch angesetzt worden sein könnten. Der gegenwärtige Vorstand hat eine eigene Untersuchung der Vorgänge veranlasst. Die interne Untersuchung trifft auch den langjährigen früheren Vorstandschef Klaus Josef Lutz, der momentan als Präsident des Bayrischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK) amtiert. Zu den in die undurchsichtigen Vorgänge verwickelten Prominenten gehören auch Bauernpräsident Joachim Rukwied und die CSU-Politikerin Monika Hohlmeier.   Die BayWa wurde 1923 als „Bayrische Warenvermittlung landwirtschaftlicher Genossenschaft AG“ gegründet, um die einheimische  Landwirtschaft zu unterstützen. Später kamen die Geschäftsbereiche Bauwesen und Energie hinzu. Es bürgerte sich die Bezeichnung „internationaler Konzern“ ein. Warum und mit welcher Begründung, ist rätselhaft. Dennoch sollte der vertraute genossenschaftliche Anstrich beibehalten werden. Die BayWa galt als solider Handelspartner. BayWa Aktien wurden über die DZ Bank vermarktet. Zu klären ist aber die eingangs gestgellte Frage: Genossenschaft eG oder Aktiengesellschaft AG oder vielleicht genossenschaftliche Aktiengesesellschaft – die gibt es nämlich auch. Die genossensschaftliche AG, über die in der „Genoszene“ nicht gerne geredet wird, ist ein Konstrukt von Schulze-Delitzsch, der als Erfinder der Volksbanken und Urheber des Genossenschaftsrechts bekannt wurde. Über den Rechtsformwechsel bei der RWZ eG (Raiffeisen Waren Zentrale) die zur RWZ AG wurde berichteten die GenoNachrichten bereits hier. (bw/mgn/29.08.25 – 218) www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27 
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