Berlin/Bonn/Bullay. 31.07.2025. An den derzeit geplanten Änderungen des Genossenschaftsgesetz ist auch ein in Dessau ansässiger Genossenschaftsverband nicht ganz unbeteiligt. Bei der aktuellen Gesetzesnovelle geht es auch darum die „Marke Genossenschaft“ vor Missbrauch zu schützen. Die GenoNachrichten stellen die Hintergründe vor.

Der DEGP, ein in Dessau ansässiger Genossenschaftsverband lieferte für den zur Diskussion gestellten Gesetzentwurf eine Reihe von Steilvorlagen. Dazu gehören u.a. das vorgesehene Verbot von Vorratsgenossenschaften – ein Erfindung geschäftstüchtiger Verbandsräte. Wobei „Genossenschaftsberater“ im großen Stil Blankogenossenschaften gründeten, diese mit gutachterlichen Äußerungen ausstatteten Konstrukte wurden dann als Beratungsleistung verkauft. Auch sogenannte Kapitalanlage Genossenschaften, die letztendlich zu Millionenverlusten führten und das Image der Marke Genossenschaft beschädigten, wurden im DEGP Umfeld entwickelt. Auffällig war eine Anhäufung von „Problemgenossenschaften“, deren Gründungen immer wieder von einem kleinen, verbandsnahen Personenkreis unterstützt wurden. Geworben wurde mit hohen Renditen und/oder staatlicher Förderung.
Zwischenzeitlich wurde der Prüfungsverband von einem Verein namens „Wirtschaftswunder e.V.“ gesteuert, was nun dazu führt das auch dieses Konstrukt in der neuen Gesetzesnovelle untersagt wird.
Das ausgerechnet ein wegen Betrugs vorbestrafter Verbandsvorstand die ordnungsgmäße Geschäftsführung der Mitgliedsgenossenschaften prüfen sollte, führte letztendlich zu einer Austrittswelle. Der Genossenschaftsverband verfügte zum Schluss weder über einen Wirtschaftsprüfer mit Verbandserfahrungen noch über die notwendige Verbandsstruktur.
Genoleaks zufolge wurde der Prüfungsverband zuletzt von einem Beraternetzwerk instrumentalisiert. Das ist nicht weiter aufgefallen. Denn das Interesse an genossenschaftlicher Verbandsarbeit ist bei den DEGP Mitgliedsgenossenschaften generell nicht ausgeprägt.. Ein Großteil der Mitgliedsbetriebe wollte einfach nur in Ruhe gelassen werden. Der DEGP hatte zuletzt zwischen 500 und 600 Mitglieder. Genaue Zahlen gab es nicht, eine Mitgliederkartei und entsprechendes Büropersonal auch nicht.

Wie konnte es soweit kommen? Im Zusammenhang mit einer Presseberichterstattung in DIE ZEIT über die von einem DEGP Verbandsrat Olaf H gegründeten Humanimity Genossenschaft ist der langjährige Vorstand Dr. K 2019 aus dem Vorstand des DEGP zurückgetreten. Dr. K war und ist  gleichzeitig Vorstand des umstrittenen Potsdamer Genossenschaftsverbands.
Im November 2020 wurde dann der Gründungvorstand des DEGP von  einer  von Verbandsrat Olaf H. gesteuerten „Reichsbürger-Putsch“  entmachtet und durch Vorstand Rolf G. ersetzt. Die Reichsbürger wollten Immobilien in Genossenschaften verstecken und mit diesem Geschäftsmodell Steuern sparen. Damit wurde die Ära des Gründungsvorstand Gerd-K-S durch eine Reihe von Blankovollmachten beendet.

Ob der Verband zuletzt überhaupt in der Lage war, den gesetzlichen Prüfungsauftrag zu erfüllen darf bezweifelt werden.  Der DEGP verfügt weder über fachlich geeignete Prüfer mit entsprechender Verbandserfahrung noch über die notwendige Infrastruktur.
Versuche den DEGP neu aufzustellen sind mehrfach an fehlender Mitgliederbeteiligung gescheitert. Hintergrundinfos zur Geschichte des DEGP sind hier aufbereitet.

Wie es zukünftig mit dem DEGP weitergehen soll ist ungeklärt. Genossenschaften die keinen Prüfungsverand nachweisen können sind von Gesetzes wegen nach GenG § 54a.2 aufzulösen. Diese Tatsache ist den betroffenen Genossenschaften aber gar nicht bekannt.

Gleichzeitig ist kein Genossenschaftsverband bereit, hunderte von Kleingenossenschaften in einen bestehenden Verband aufzunehmen.
Sind die Genossenschaftsverbände generell vom Kurs abgekommen und haben sich verselbstständigt? Wie konnte es soweit kommen? Genossenschaftsverbände arbeiten in der Rechtsform des eingetragenen Vereins, der von den angeschlossenen Genossenschaften getragen und finanziert wird. Wenn die angeschlossenen Genossenschaften aber nicht mitspielen macht die „genossenschaftliche Selbstverwaltung“ gar keinen Sinn.
Die Mitglieder sollen, so die ursprüngliche Idee,  sich selbst kontrollieren und verwalten.  Das Ganze sollte im Interesse der Gläubiger und der Genossen geschehen, denn die „Revisionsverbände“ sollten die Genossenschaftsmitglieder schützen, so die Idee aus dem Jahr 1889.
Wie aber sieht die Realität heute aus. Seit 1934 ist die Verbandsmitgliedschaft gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso eine regelmäßige Prüfung der angeschlossenen Genossenschaften. Die 53ziger Prüfung sollte auch im Interesse der Mitglieder kleiner Genossenschaften sein. Die Prüfung sorgt für Transparenz und verhindert, dass eine Genossenschaft zum Vorstandsversorgungswerk mutiert und ihren Förderzweck nicht erfüllt.

Ein grundsätzliches Interesse der Genossenschaftsorgane an den Verbandsleistungen darf nicht vorausgesetzt werden. Die Mitgliedschaft in eine Prüfungsverband kostet Geld, die Prüfung wird häufig als zeitaufreibende Störung empfunden, die keinen konkreten Nutzen bringt. Eine Bereitschaft aktiv in seinem GenoVerband mitzuarbeiten ist vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht ebenfalls nicht ausgeprägt. Ein Spiegelbild für die Verbandskultur ist die
Teilnahme an Verbandstagungen. Genossenschaftsverbände, an denen deutlich weniger als 10% der Mitglieder an Verbandstagen teilnehmen, stellen die genossenschaftliche Selbstverwaltung und somit die Marke Genossenschaft grundsätzlich Frage . Sind mehr Rechte für die GenoVerbände wirklich zielführend wenn das Interesse an der Verbandsarbeit gar nicht vorhanden ist?  „Genossenschaften setzen auf eine starke und aktive Mitgliedschaft“.  Das sollte aber auch für die GenoVerbände gelten.
Nicht behandelt wurde die Frage: Was bewirkt die Staatsaufsicht über die Genossenschaftsverbände?

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