Berlin / Bullay / Großhabersdorf den 23.06.2025. Hat der BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken) zu viel Einfluss auf den DGRV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband) – und somit auf die dem Spitzenverband angeschlossenen gesetzlichen Prüfungsverbände? Dass die Präsidentin des BVR stellvertretende Beiratsvorsitzende des DGRV ist, lässt uns aufhorchen. Was hat dieses Konstrukt noch mit der ursprünglichen Genossenschaftsidee gemeinsam?
Zur Erinnerung: Die Genossenschaftsverbände wurden mit der Gesetzesnovelle von 1889 gesetzlich bestätigt. Damals hatten die Verbände die Aufgabe, die Interessen der Genossenschaftsmitglieder und deren Gläubiger vor den eigenen Genossenschaftsorganen zu schützen. Mit der Einführung des genossenschaftlichen Prüfungsmonopols im Jahr 1934 änderte sich die Aufgabe der Verbände. Der Schutz der Genossenschaftsmitglieder und deren Interessen musste anderen, übergeordneten Interessen, dem Führerprinzip, weichen.
Das System hat sich seitdem weiter verselbstständigt und folgt seinen eigenen Regeln. Die am 15.06.2023 beschlossenen neuen Satzungsregelungen des BVR und dessen Sicherungseinrichtung sind an der Öffentlichkeit weitgehend vorbeigegangen – das muss sich ändern! Es ist zudem wenig bekannt, dass am 14. Juli 2023 eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen den BVR eingereicht wurde.
Die Hintergründe hat sich igenos genau angeschaut. Nach dessen Meinung verstößt der BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken e.V.) gegen die genossenschaftlichen Werte und mit seinen Beschlüssen gegen die Präambel seiner eigenen Satzung – und das auf ziemlich grobe Weise. Dort steht schwarz auf weiß: „Das Leitbild der genossenschaftlichen Bankengruppe ist und bleibt die rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaftsbank vor Ort – ohne Wenn und Aber. Die genossenschaftliche Bankengruppe ist kein Konzern, und sie wird es auch in Zukunft nicht werden. Die Subsidiarität und die Autonomie der Mitglieder des BVR und ihrer Organe müssen gewahrt werden.“
Die genossenschaftliche Praxis sieht anders aus. Auch darum sollte der Einfluss des BVR auf die genossenschaftlichen Verbände drastisch eingeschränkt werden.