Altrechtliche Genossenschaften blutjung und aktuell

Frankfurt am Main/Mühlhausen, 18. Februar 2025 (geno) Die deutschen altrechtlichen Genossenschaften geraten durch das 500.jährige Jubiläum des Deutschen Bauernkrieges „urplötzlich“ ins Rampenlicht. Sie sind in ihrem juristischen Umfeld auch in der Gegenwart höchst bemerkenswert und somit blutjung. Die von den Initiatoren des Deutschen Bauernkrieges vor einem halben Jahrtausend im schwäbischen Memmingen verabschiedeten Zwölf Artikel sind aktueller denn je und spiegeln die genossenschaftlichen Grundgedanken kristallklar und unverfälscht wider. Schlagender Beweis sind die altrechtlichen Waldgenossenschaften. Davon gibt es allein in Thüringen heute rund 350. Eine davon ist die Waldgenossenschafts Defertshausen bei Meiningen, die nachweislich seit dem Jahr 1508 existiert. Sie bürgt wie viele andere auch in Franken, Bayern und Baden-Württemberg seit Jahrhunderten für realen Umweltschutz. Ihre Mitglieder wollen den Wäldern nur so viel Holz entnehmen wie man zum Heizen und Bauen braucht. Ihnen war von Anfang an klar, dass eine kommerzielle Nutzung des Waldes dessen Bestand gefährdet und lehnte sie daher ab.

Über das bevorstehende Jubiläum, das auf den Februar/März 1525 zurückgeht, berichtet der Deutschlandfunk am Dienstag. Zitiert wird der Rechtshistoriker David von Mayenburg von der Universität Frankfurt am Main, der das Grundsatzprogramm der rebellischen Bauern als „Vorbote der Menschenrechtserklärungen in Europa“ einstuft. Als eines von ganz wenigen Dokumenten der Untertanenseite seien die Zwölf Artikel durch den wenige Jahrzehnte bekannten Buchdruck besonders schnell im Land verteilt worden. ++ (ag/mgn/18.02.25 – 026)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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