Magdeburg, 29. April 2024 (geno). ++++ update vom 17.05.2024 siehe hier: Die Co.Net-Insolvenz –Chancen und Risiken für Geschädigte +++
Die CONET Verbrauchergenossenschaft befindet sich im Insolvenzverfahren. Besonders hart betroffen sind ältere Mitglieder, die ihre Ersparnisse und Altersvorsorge in angeblich krisensichere Genossenschaftsanteile angelegt haben. Es herrscht große Unsicherheit und Betroffenheit unter den knapp 4.000 Genossenschaftsmitgliedern, von denen ca. 500 selbst Genossenschaftsanteile weiterempfohlen oder aktiv verkauft haben.
Bei der CONET Verbrauchergenossenschaft handelt es sich bedauerlicherweise um keinen Einzelfall. Wie DIE ZEIT bereits 2018 berichtete, gab es neben der Eventus eG eine Reihe von weiteren Beispielen in denen die Rechtsform Genossenschaft als „Verkaufsargument„ missbraucht wurde. Auch im Falle der CONET eG wurde die zuständige Aufsichtsbehörde informiert. Der betroffene Prüfungsverband DEGP hat offensichtlich als Konsequenz die nach § 63 f-g vorgeschriebene Qualitätskontrolle mehrfach nicht bestanden, erhebt aber weiterhin Mitgliedsbeiträge.
Die CONET Genossenschaft verfügt zuletzt über eine beachtliche Bilanzsumme von ca. 100 Millionen Euro und stand bereits 2018 unter Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Verdacht und Vorwurf lauten: Bankähnliche Geschäfte ohne Banklizenz zu betreiben.
Ein Teil der Genossenschaftsanteile wurde tatsächlich als Sparmodell (Monatssparer) in Raten eingezahlt. Die monatlichen Einzahlungen sorgten für Liquidität. Der Großteil der Genossenschaftsanteile wurde offensiv als sichere Geldanlage verkauft. Nur ein Teil der Sparer ließ sich die Dividende auszahlen. Ein Großteil der Genossen thesaurierte die Gewinne in der falschen Annahme diese dann nicht versteuern zu müssen. Das die Bilanz über Jahre anscheinend durch Scheingewinne aufgeblasen wurde ist nicht aufgefallen. Das Verhältnis Bilanzsumme, realisierte Gewinne und ausgewiesene Rendite ist nicht ausgewogen.
Die Staatsanwaltschaft in Lüneburg ermittelt derzeit wegen Geldwäsche und Clan-Kriminalität. +++update 8.05.24. Der zuständige vorläufige Insolvenzverwalter hat einen aktuellen Statusbericht veröffentlicht. Das offizielle Insolvenzverfahren wurde am 1.Mai.2024 eröffnet.
update 13.05.2024. ++++ Wie wir soeben erfahren sind die Hotels der CONET Holiday derzeit nicht geöffnet https://conet.holiday/impressum/ Bitte überprüfen Sie die Verfügbarkeit Ihrer Zimmer vor der Abreise bei Ihrem Reiseveranstalter ++++
+++update 27.05.2024 +++ Die Stiftung Warentest geht hier auch noch einmal auf das Problemfeld der nicht vollständig einbezahlten Geschäftsanteile ein.++++
(++ (co/mgn/29.04.24 – 054) www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27
1 Kommentar.
In ihrer „Nachricht“ steckt eine Menge Interpretation. Die Gesellschaftsform der Genossenschaft ist objektiv, statistisch, hinsichtlich des Insolvenzrisikos niedriger zu bewerten als Gesellschaftsformen wie Einzelfirma GmbH, AG, OHG, usw. und es war mitnichten das Hauptverkaufsargument. Die 5 Unternehmensstandbeine, das umfassende Versicherungskonzept, die über Voile Jahre positive Geschäftsentwicklung, die hohe Bewertung der Gesellschaft bei FOCUS Money, das eigene Stimmrecht des Mitgliedes, unabhängig von der Einlage, gehörten ebenso dazu. Die angesprochene Untersuchung wegen Geldwäsche und Clankriminalität kann so verstanden werden das die Conet diese verursacht oder ausgelöst hat. In verschiedenen Zeitungsveröffentlichungen ist jedoch zu lesen, dass die Conet um über 6 Mio. € erleichtert worden sei. Was wirklich ist?