Lauterbach empfiehlt genossenschaftlichen Cannabis-Anbau

Berlin, 24. Oktober 2023 (geno). Anbau und Handel von Cannabis sollten auch auf genossenschaftlichem Wege erfolgen. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Sonnabend im Interview mit dem Deutschlandfunk empfohlen.

Vor wenigen Tagen hatte der Deutsche Bundestag den Startschuss für die legale Cannabis-Wirtschaft per Beschluss gegeben. Das Gesetz ermöglicht Erwachsenen den Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den privaten Konsum. Danach darf jeder Bürger drei Cannabis-Pflanzen kultivieren und nutzen. Gemeinschaftlicher, nicht-gewerblicher Eigenanbau zum Eigenkonsum ist in Anbauvereinigungen, also Vereinen sogenannter Cannabis Social Clubs (CSC) und auch in Genossenschaften erlaubt. Wir zitieren aus dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass der Konsum von Cannabis trotz der derzeitigen Verbotsregelungen ansteigt. Im Fall der Beibehaltung der derzeitigen Regelungen oder einer bloßen Duldung des Konsums von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken trotz Verbots durch die Strafverfolgungsbehörden könnten der Schwarzmarkt sowie die organisierte Kriminalität nicht wirksamer eingedämmt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz nicht verbessert werden. Um eine evidenzbasierte Entscheidung über die etwaige Einführung kommerzieller Lieferketten für Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken zu ermöglichen, werden unter Berücksichtigung der völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen schrittweise zunächst der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum, der private Eigenanbau durch Erwachsene von bis zu drei Cannabispflanzen zum Zwecke des Eigenkonsums zur nichtgewerblichen Verwendung sowie der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Eigenanbau nebst Weitergabe von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken in Anbauvereinigungen für den Eigenkonsum straffrei ermöglicht.
Weitere Informationen zu den Besonderheiten der Rechtsform Genossenschaften wie z.B. Hanfgenossenschaften findet Ihr in den GenoNachrichten. ++ (ca/mgn/23.10.23 – 161) www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Cannabis Genossenschaft
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