Berlin, 24. Mai 2023 (geno). Das Identitätsprinzip der Genossenschaften bedeutet, dass Mitglieder als Eigentümer auch die unmittelbar Begünstigten aller wirtschaftlichen Aktivitäten sind. Deshalb sind Genossenschaften immer eher dem eigenen Klientel als dem Gemeinwohl verpflichtet. Diese Feststellung trifft eine aktuelle Ausgabe der Publikationsreihe „luxemburg argumente“. Im Wohnungssektor seien Genossenschaften in der Summe die Organisationsform mit den günstigsten Wohnungen.
Als Beleg erläutert das Medium ein eindrucksvolles Beispiel aus Berlin: „Die durchschnittlichen Bestandsmieten in Berlin liegen bei 6,72 Euro pro Quadratmeter, bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind es 6,22 Euro. Beide Werte werden mit 5,66 Euro pro Quadratmeter bei den genossenschaftlich verwalteten Wohnungen deutlich unterschritten.
Insbesondere in der Langzeitperspektive zeigt sich das Potenzial der Genossenschaften für eine soziale Wohnraumversorgung. Während private Hausverwaltungen ihre Mieten an den Berg- und Talfahrten der Wohnungsmärkte ausrichten und kommunale Wohnungsbaugesellschaften in der Vergangenheit zu massiven Privatisierungen angehalten wurden, sind die Wohnungsbau Genossenschaften in der Mehrzahl seit über 100 Jahren ein verlässlicher Partner im Kampf für eine sozialere Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik“. Allerdings hätten sich insbesondere bei großen Genossenschaften mit einer langen Geschichte einige kritikwürdige Zustände eingeschlichen. Professionelle und weitgehend formalisierte Verwaltungsstrukturen gehörten dazu, die sich von den Handlungsweisen in anderen privaten oder kommunalen Wohnungsunternehmen kaum unterscheiden. In Dresden beispielsweise versuchten Genossenschaften Programme des sozialen Wohnungsbaus zu verhindern, weil sie Konkurrenz für ihre eigenen Wohnungsbestände befürchteten.
Ganz anders und demokratisch orientiert präsentieren sich jüngere und kleinere Genossenschaften, die auf eine Beteiligung und weitgehende Mitbestimmung ihrer Mitglieder setzen. „So haben beispielsweise neugegründete Genossenschaften in Berlin das öffentliche Vorkaufsrecht ausgeübt, als landeseigene Wohnungsunternehmen dazu nicht bereit waren, und konnten so die Mieter*innen in etlichen Häusern vor dem Verkauf an profitorientierte Investoren retten“.
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