Bundesverfassungsgericht spricht Klartext zu genossenschaftlichem Eigentum

Allgemein

Karlsruhe/Erfurt, 11. November 2022 (geno) Endlich hat das Bundsverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag für endgültige Klarheit gesorgt. Genossenschaften profitieren davon ganz besonders, denn vielerseits mehr als verschwurbelte Rechtsauffassungen über genossenschaftliches Eigentum müssen nun ad acta gelegt werden.

Im vorliegenden Fall hat Deutschlands höchste juristische Instanz Klartext in einer Auseinandersetzung aus Thüringen gesprochen, in dem Ostthüringer Waldbesitzern vom Freistaat Thüringen per Landesgesetz und auf dem Verordnungsweg verboten werden sollte, Windräder auf ihrem Grund und Boden zu errichten und zu betreiben. Die Erfurter Landesregierung hat damit unzulässigerweise in das per Grundgesetz (GG) garantierte Eigentumsrecht eingegriffen. Insofern widersprechen bestimmte Regelungen des Thüringer Waldgesetzes dem Grundgesetz.

Die Entscheidung aus Karlsruhe ermöglicht es nunmehr mehreren hundert Thüringer Waldgenossenschaften und zahlreichen privaten Waldbesitzern, auf ihrem Territorium Windkraftanlagen zu bauen und damit einen gewichtigen Beitrag zu der seit Jahrzehnten von der Politik in der Öffentlichkeit beschworenen Energiewende hin zu regenerativen Energiequellenzu leisten. ++ (vg/mgn/11.11.22 – 203)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Bundesverfassungsgericht, Energiewende, genossenschaftsliches Eigentum, Grundgesetz, Regenerative Energien, Thüringen, Thüringer Waldgesetz, Waldgenossenschaften, Windkraft
Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.