Berlin, 1. November 2022 (geno). Die umfassende Neugliederung der genossenschaftlichen Verbände in den Jahren 1971/1972 in der alten Bundesrepublik Deutschland stand im Vordergrund einer genossenschaftshistorischen Tagung kürzlich im Oktober in Berlin. Im Ergebnis der Vorgänge vor 50 Jahren entstanden der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV), als Dachverband, der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) als Vertretung der landwirtschaftlichen Genossenschaften, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sowie der Mittelstandsverbund – ZGV e.V.
In seinem Hauptvortrag verwies Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes, auf die Vielfalt seiner Mitgliedschaft, die auch wiederum Ergebnis einer Fusion im Jahr 1992 sei, bei der sich der Zentralverband der Genossenschaftlichen Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen (Zentgeno) mit dem Bundesverband der Einkaufs- und Marketingverbünde (BEV) zum Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV) zusammengeschlossen hatte. Dahinter stehe eine Richtungsentscheidung: die Genossenschaftsidee im Mittelstand soll unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert werden. So vertrete der Mittelstandsverbund weiterhin zahlreiche Mitglieder in der Rechtsform der Genossenschaft, allerdings auch „die Verbünde, die nicht unter eG firmieren, aber die genossenschaftliche Idee im förderwirtschaftlichen Sinne täglich leben.“ Auch wenn sich Genossenschaften und Kooperationen in Krisenzeiten als resilienter erwiesen hätten als andere Unternehmen, müsse die zugrundeliegende Idee stets weiterentwickelt werden. „Ob die Genossenschaftsidee für den Mittelstand insgesamt eine Zukunft hat, hängt davon ab, ob es gelingt, eine nach innen und außen erkennbare Identität zu bewahren – bei gleichzeitig schlanken und konsequenten Entscheidungsstrukturen.“ ++ (ff/mgn/01.11.22 – 196)
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