Genossenschaftsgründungen benachteiligt

Berlin, 20. April 2022 (geno). Weder die Programme der deutschen Länder noch des Bundes sehen eine angemessene Förderung von Genossenschaftsgründungen vor. Im Rahmen der Gleichbehandlung der Rechtsformen wäre auch ein Start-up Förderprogramm sinnvoll, denn die Rechtsform Genossenschaft wird heute durch einen relativ aufwendigen Gründungsprozess benachteiligt. Die Geschäftsidee wird von dem Genossenschaftsverband und zusätzlich noch vom Registergericht geprüft. Es geht um den Schutz der Mitglieder, die für ihre Genossenschaft haften, aber auch um den Gläubigerschutz. Die Rechtsform Genossenschaft darf nicht mit einer Kapitalgesellschaft verglichen werden. Allein die komplexe Gesetzeslage verlangt nach einer ausgiebigen Gründungsberatung. In diesem Zusammenhang sollten sowohl die Genossenschaftsorgane als auch die Genossenschaftsmitglieder lernen, was auf sie zukommt.
Die igenos Initiative CoopGo begleitet mit der Kampagne “ Genossenschaften fördern Genossenschaften“ den Gründungsprozess von CoopGo Genossenschaften. ++ (gg/mgn/20.04.22 – 057)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn(, tel. 0176 / 26 00 60 27

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