Finanzierungsprobleme durch Corona

Allgemein

Viele Solo-Unternehmer und KMU haben es derzeit schwer, bei ihrer Bank Gehör zu finden. Es handelt sich um Finanzierungsprobleme durch Corona, nicht aber durch Finanzierungsprobleme aufgrund des Geschäftsmodells. Ohne die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie könnten diese Unternehmer gut von Ihren Auftraggebern oder Kunden leben.
Auch von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffene Arbeitnehmer haben Finanzierungsprobleme durch Corona. So können Kredite nicht mehr bedient werden oder aufgrund des verringerten Einkommens nicht beantragt werden. In Fällen von bisher undenkbar gewordenem Arbeitsplatzverlust ist es auch nicht möglich, die Lebenshaltungskosten, die bisher kein Problem darstellten, für die kurze Zeit der Arbeitslosigkeit zwischenzufinanzieren. Das betrifft zum Beispiel die Luftfahrt, die Reisebrachen oder den Tourismus, aber auch Mitarbeiter im Einzelhandel oder aus anderen betroffenen Branchen.

Aus Solidarität mit allen Betroffenen stellen wir den nachstehend beschriebenen Fachaufsatz „Finanzierungsprobleme durch Corona“ unter: https://www.igenos.de/mitgliederfoerderung  kostenfrei zum download bereit. Der Autor Dr. Ludolf von Usslar, der Herausgeber igenos e.V. und der Verlag u-d-g.eG wollen bewusst aus der Krisensituation keinen Profit generieren. igenos e.V., die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder und die GenoNachrichten freuen sich jedoch über eine kleine Spende. Vielen Dank!

Inhalt des Aufsatzes ist es, aufzuzeigen, dass die Genossenschaftsmitglieder ihren Banken gegenüber Rechte haben, die aus der Mitgliederförderung abzuleiten sind. Wer also Finanzierungsprobleme durch Corona hat und Mitglied einer Genossenschaftsbank ist, sollte sich aktiv an seine Bank wenden.

Die Volks- und Raiffeisenbanken betreuen rund 30 Mio. Kunden, wovon 18,5 Mio. Mitglieder sind. Sie sind im Gegensatz zu anderen Privatbanken gem. § 1 GenG verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Das beinhaltet, dass es nicht darum geht, den eigenen Gewinn ins Unermessliche zu steigern, sondern uneigennützig den wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder, auch als „Member-Value“ bezeichnet, zu maximieren. Der Förderauftrag umfasst nicht nur die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf jeden einzelne Genossenschaftsmitglied, sondern auch dessen reale wirtschaftliche Förderung. Genossenschaftsbanken haben demnach ihr Verhalten an der bestmöglichen Förderung auch der Mitglieder, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, auszurichten. Allerdings unter der Nebenbedingung, dass die Erzielung eines für die dauerhafte Zweckerfüllung notwendigen und hinreichenden Gewinns gewährleistet sein muss. Die Genossenschaftsbank ist also zwar zur Förderung verpflichtet, allerdings darf es sie nicht in den Ruin treiben. Das ist angesichts der guten Kapitaldeckung der Genossenschaftsbanken aber auch nicht zu erwarten.

Mitgliederförderung muss auch deshalb bei den Genossenschaftsbanken eingefordert werden, weil genau aus dem Grund Genossenschaften überhaupt gegründet wurden: Der Einzelne braucht die Unterstützung der Solidargemeinschaft. Denn noch sind die wirklichen Folgen der Pandemie nicht absehbar: Die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens und die Schließung von Gastronomie, Einzelhandelsgeschäften, Kunst und Theater, u.v.a.m., die Absage von Großereignissen, Grenzschließungen oder die Ausgangs- und Reisesperren führen zu erheblichen Umsatzeinbrüchen bei Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen. Viele der Betroffenen, u.a. stationäre Einzelhändler, Gastronomen und Hoteliers, aber auch betroffene Dienstleister wie das Friseurhandwerk, sind kleine und mittelständische Unternehmen, die Kunden und Genossen von Volks- und Raiffeisenbanken sind. 

Da der Staat in der jetzigen Corona-Krise über die KfW bis zu 90 % des Ausfallrisikos für Betriebsmittelkredite übernimmt und die dafür notwendigen Liquidität in unbeschränktem Umfang zur Verfügung stellt, wird die Gewährung von Krediten an in Not befindliche Genossen über diese Programme abzuwickeln sein und nur höchst ausnahmsweise und allenfalls zur kurzfristigen Überbrückung von der Bank alleine erfolgen. Für alle anderen Kreditfragen sollte die Genossenschaftsbank Ansprechpartner sein. In welchem Rahmen das erfolgen kann, ist Verhandlungssache, wobei Ludolf von Usslar in seinem Aufsatz auch die rechtlichen Hintergründe liefert, warum sich Genossenschaftsbanken nicht mit Freude auf die Anträge stürzen.
Dr. jur. Ludolf von Usslar ist Aufsichtsrat der CoopGo Tax & Law eG (in Gründung) sowie Verbandsrat des CoopGo Bund e.V.

 

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