Neue Rechtsform: „Gesellschaft in Verantwortungseigentum“

Berlin, 6. Oktober 2020 (geno). Rund 600 Unternehmer und Wirtschaftswissenschaftler wenden sich am Dienstag offiziell an die Abgeordneten der meisten Fraktionen des Deutschen Bundestages, um einer neuen Firmen-Rechtsform den Weg freizuschaufeln. Ihr Name lautet „Gesellschaft in Verantwortungseigentum“. Sie dürfte demnächst ein Diskussionforum betreten, in dem ihre Vor- und Nachteile zur Rechtsform „eingetragene Genossenschaft“ ernsthaft mit einander abgewogen werden müssen. Die Initiatoren, die im November vergangenen Jahres bereits eine unterstützende Stiftung gründeten, haben bereits einen Gesetzentwurf entworfen. Er wird derzeit im Bundesjustizministerium geprüft.

Die Gegnerschaft bezüglich der neuen Rechtsform, die sich als Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) präsentiert, jedoch den Zugriff der Gesellschafter auf die Unternehmensgewinne verbietet, hat sich bereits formiert. Zu ihr gehören das Handwerk, die Familienunternehmen und die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Bezeichnenderweise haben sich die konventionellen Genossenschaftsverbände noch nicht positioniert. Ihr Schweigen wird sich wohl fortsetzen, denn sie sehen ihre bequeme Stellung noch nicht gefährdet. ++ (rf/mgn/06.10.20 – 150)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Genossenschaften, Gesellschaft in Verantwortungseigentum
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