Mittelmosel Klinik – Weiterführung als Genossenschaft?

Allgemein

Zell/Mosel 14.03.19. Unser  Beitrag zur Insolvenz der Mittelmosel Klinik: Genossenschaftliche Selbstorganisation oder Betriebsschließung  vom 10.3.19 führte zu vielen positiven Rückmeldungen und noch mehr Fragen. Mehr als 23.5 Millionen Bundesbürger sind Mitglied einer Genossenschaft – die wenigsten wissen aber wie flexibel die Rechtsform eG in Wirklichkeit ist und welche Mitgestaltungsmöglichkeiten die Mitglieder haben. 

Der Beschluss eine Genossenschaft zu gründen kann nur von den Genossenschaftsmitgliedern selbst kommen, also in Eigeninitiative. Die Ärzteschaft, das Personal und auch Zulieferer und die regionalen Genossenschaftsbanken können grundsätzlich als Genossenschaftsmitglieder „ihr Krankenhaus“ als Genossenschaft weiterführen. 
Idealerweise besteht der Vorstand dann aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die für das Tagesgeschäft einen Geschäftsführer bestellen.

Die Genossenschaft kann nach der Gründung  das Krankenhaus von der Betreibergesellschaft  übernehmen und in Eigenregie weiterführen. 

Wobei der Genossenschaftsgründung  eine wirtschaftliche Überprüfung durch den Genossenschaftsverband vorausgeht. 

Alles einfacher gesagt als getan – wie soll die Finanzierung laufen? 

Die Finanzierung der Krankenhausgenossenschaft kann nur teilweise durch die Ärzteschaft und die Mitarbeiter erfolgen, die selbst Genossenschaftsanteile zeichnen. Fehlendes Kapital kann entweder durch investierende Mitglieder oder z.B durch die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen durch die  Genossenschaftsbanken im Einzugsgebiet bereitgestellt werden.

Auch hierfür könnte es notwendig sein, dass die Mitglieder der Genossenschaftsbanken Eigeninitiative zeigen und auf den Vorstand einwirken, dies auch zu tun.  Es spricht schließlich nichts dagegen, einige Millionen Euro, die – zwecks Speisung des Fonds für allgemeine Bankrisiken – dem Jahresüberschuss vorher  entommen wurden, gewinnbringend und zur Förderung der Gesundheit der Mitglieder der jeweiligen Bank anzulegen, anstatt diese Beträge zu Negativzinsen bei der EZB oder der DZ-Bank zu belassen.

Es wäre auf jeden Fall eine sinnvolle Geldanlage, die auch noch den eigenen Mitgliedern viel Nutzen im Krankheitsfall bringen wird und dazu beiträgt die Lebensqualität zu fördern.   Und da es sich um Beträge aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken handelt, ist das Risiko dabei sowieso schon vollständig abgedeckt.

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