Verwahrentgelte auf Bankguthaben nicht glaubwürdig

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Es ist soweit. Die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck eG macht den Vorreiter für die Genossenschaftsbanken und berechnet  Verwahrentgelte, also Negativzinsen  in Höhe von 0,5% auf Tagesgeld ab dem ersten Cent für Neukonten und Neukunden.  Regt sich wenig Widerstand dagegen, kann davon ausgegangen werden, dass solche Verwahrentgelte in ganz Deutschland flächendeckend bei allen Genossenschaftsbanken eingeführt werden.

Betrachtet man allerdings die Bilanzzahlen der Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck eG, dann erscheint deren Aussage: „ Keine Bank der Welt kann dauerhaft vom „Draufzahlen“ leben“ irgendwie seltsam.

Denn in den vielen Jahrzehnten seit Gründung der Bank erwirtschaftete diese bis zum 31.12.2008 ein eigenes Vermögen von etwas mehr als 46 Millionen Euro.  

Nun ist ja allgemein bekannt, dass nach der Finanzkrise 2008 wegen des Rückgangs der Zinsen das allgemeine Jammern der Banker begann, die sich verzweifelt bemühten, trotz der stetig weiter sinkenden Zinsen, wenigsten noch ein paar kümmerliche Euros zu verdienen.  

Mit der Einführung von Negativzinsen von 0,5% auf Tagesgeldkonten ab dem ersten Cent  muss es nun der Bank schon sehr schlecht gehen und die Erträge offenbar in den letzten 10 Jahren massiv gesunken sein, wenn man zu so einem Mittel greifen muss.

Doch betrachtet man die Bilanz des Jahres 2018 der Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck eG, dann stellt sich gerade das Gegenteil heraus.

Denn diese letzten 10 Jahre waren die besten in der Geschichte dieser Bank.  Das im Jahr 2008 vorhandene eigene Vermögen der Bank erhöhte sich in den letzten 10 Jahren von 46 Millionen auf 161 Millionen Euro. Das heißt, innerhalb  der letzten  10 Jahren konnte die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck ihr eigenes Vermögen um 115 Millionen Euro erhöhen.  Das ist in 10 Jahren das 2,5-fache von dem, was vorher in vielen Jahrzehnten erwirtschaftet wurde.

Da kann man nur fragen, ob diese Bank es wirklich nötig hat, nun auch noch Geld mit Negativzinsen auf Tagesgeldkonten zu verdienen.

Wobei natürlich auch angemerkt werden muss, ob sich die Einführung von Negativzinsen beim Geschäft mit Mitgliedern mit dem eigentlichen Zweck der Bank verträgt. Denn diese hat die gesetzliche Aufgabe ihre eigenen Mitglieder zu fördern. Und ob sich dieser Förderauftrag mit Negativzinsen oder anders ausgedrückt „Verwahrentgelte „ vereinbaren lässt, sei dahingestellt .Aber vielleicht findet sich ja ein Mitglied dieser Bank, das damit nicht einverstanden ist und deswegen dagegen vorgehen will. 

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