Unternehmensnachfolge in Genossenschaft – vom Mitarbeiter zum Mitunternehmer 

Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer und vielschichtiger Vorgang. Durch den demografischen Wandel und die damit verbundene Knappheit an jüngeren Unternehmerpersönlichkeiten stehen in den nächsten Jahren deutschlandweit eine große Anzahl von Eigentümerinnen und Eigentümern vor der Frage: „Wer übernimmt meinen Betrieb?“  

Da eine Übergabe innerhalb der Familie oder ein Verkauf an Dritte aus unterschiedlichen Gründen nicht immer möglich ist, hat das Bundesland Brandenburg ein von ihnen und der EU gefördertes Projekt initiiert.  
Beauftragt wurde die Erstellung eines praxisorientierten Leitfadens zur Unternehmensnachfolge durch die Belegschaft. Konkret heißt das: Übergabe und Weiterführung eines Unternehmens an die eigenen MitarbeiterInnen in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft.  

Mit anderen Worten. Die Arbeitsplätze bleiben erhalten, aus dem Privateigentum wird Gemeinschaftseigentum. Das ist nicht ganz einfach. Sofort melden sich kritische Stimmen: „Hatten wir schon einmal oder warum sollen die Arbeitnehmer Risiken eingehen…”. Umgekehrt belegen OECD Studien, dass Teilhabe und Mitverantwortung die Motivation und die Arbeitsproduktivität deutlich steigern und die Kooperative die Rechtsform der Zukunft ist.

Das im Arbeitspapier vorgestellte, neue Konzept einer Genossenschaft orientiert sich auch an den internationalen Maßstäben und Wertvorstellungen. 2020 sind laut dem Weltverband ICA mehr als 12% der Weltbevölkerung Teilhaber einer Genossenschaft. Mehr als 10% aller weltweiten Arbeitsplätze werden von Genossenschaften angeboten bzw. abgesichert. Die Tendenz ist steigend, die Digitalisierung, die Open Source Idee und die neue Definition von Arbeit 4.0 basieren auf Kooperation. Laut OECD tragen Genossenschaften auch dazu bei, die Lebens- und Arbeitsbedingungen deutlich zu verbessern. Dies belegen zahlreiche Studien, die sich mit der MONDRAGON Cooperative befassen.

Das anspruchsvolle Projekt wurde von der Hamburger, auf soziale Innovationen spezialisierte Genossenschaft  h3-o eG initiiert und zusammen mit dem Südtiroler Thinktank Genossenschaft SOPHIA und dem ebenfalls in Bozen ansässigen Genossenschaftsverband  CoopBund realisiert.

Die Ergebnisse werden Ende Januar 2020 als Praxisleitfaden vorgestellt. Ziel ist es, die Übernahme und Weiterführung eines Unternehmens durch die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzeptionell zu unterstützen. Es geht um die Sicherung der Arbeitsplätze vor Ort. Zielgruppe sind Unternehmerinnen und Unternehmer kleiner und mittelständischer Unternehmen ab 3 Beschäftigte.  

Somit wird die bereits in Deutschland erfolgreiche CoopGo Initiative „Genossenschaften fördern Genossenschaften“  erstmalig auch im europäischen Kontext umgesetzt.  „Das Projekt entspricht dem Geist der Europäischen Gemeinschaft, denn wir wollen alle miteinander kooperieren und voneinander lernen. Wesentliche Elemente des Leitfadens basieren auf einer jahrzehntelanger Erfahrung in Südtirol, das zwar nicht von der Landschaft, aber von der Wirtschafts- und Bevölkerungsstruktur durchaus mit Brandenburg vergleichbar ist. Die Bozener Kollegen wissen auch in Sachen Mentalität was geht und was nicht geht und verfügen über einen entsprechend großen Erfahrungsschatz. Nicht ganz vergleichbar sind jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die in Deutschland und Österreich vorzufindenden Insellösungen sind aber Auslaufmodelle. Das ist nun ausnahmsweise ein positiver Aspekt der demographischen Entwicklung“, so ein CoopGo Sprecher gegenüber den GenoNachrichten. 

Die hohe Akzeptanz der Rechtsform Genossenschaft in der weitgehend autonomen Alpenregion aber zeigt, welches Entwicklungspotential die Rechtsform Genossenschaft hat. Hier kann auch der Gesetzgeber noch viel von unseren europäischen Nachbarn lernen.

In Deutschland wird das Projekt vom MMW-CoopGo  Bundesverband unterstützt und gefördert, wobei MMW passend für „MENSCHEN MACHEN WIRTSCHAFT“ steht.  Weitere Infos zur digitalen Genossenschaftsgründung finden Sie hier.

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