BGH bestätigt Nominalwertprinzip – was heißt das für Genossenschaftsmitglieder

Mit seinem Beschluss vom 18. März 2025 (II ZB 7/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt:Bei Verschmelzungen von Genossenschaften ist der Ausgleichsanspruch der Mitglieder auf den Nominalwert ihres Geschäftsguthabens beschränkt. Rücklagen und stille Reserven bleiben außen vor. (Juris Bundesgerichtshof) Eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde eines igenos-Mitglieds hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 4.…
Weiterlesen