Die “rote Karte” für Genossenschaftsbanken Teil 2

(2) Die Positionierung des Vorstandes Mitglieder des Vorstandes werden in der Regel durch den Aufsichtsrat in ihr Leitungsamt gewählt. Da der Aufsichtsrat stellvertretend für die Mitglieder-gesamtheit handelt, sind Mitglieder des Leitungsgremiums als Angestellte und Erfüllungsgehilfen des Mitgliederkreises zu verstehen. Wiederum im Verlauf des Größenwachstums eignete sich das verstärkt professionelle…
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