Bürgergenossenschaften gegen Land Frust

Allgemein

Bürgergenossenschaften gegen Land Frust. Der Erfolgstitel  im deutschen Zeitschriftenmarkt heißt Land-Lust. Ein Magazin, dass sich der wieder neu erwachten Sehnsucht seiner wachsenden Leserschaft nach Heimat, Rückzug, Behaglichkeit und Geborgenheit im eigenen Garten und eigenen Heim widmet.
Diese Sehnsucht und das neue erlebte Heimatgefühl, kann als eine Reaktion auf die Globalisierung und die damit verbundene zunehmende Verunsicherung verstanden werden. Der Garten als Idylle ermöglicht die Flucht aus den komplexen politischen Problemen. Das behaglich gestaltete Zuhause lässt die mühsamen Anstrengungen der Politiker um Euro-Rettung und die Völkerwanderung aus  Afrika und Vorderasien oder die Klimaveränderungen vergessen. Die persönliche Betroffenheit beschränkt sich meist auf das Wetter, also wenn der Rasen vertrocknet oder der Diesel Kombi plötzlich zur Diskussio
n steht.

Die Realität sieht anders aus – Land Frust.  Der Bäcker  und Metzger haben schon lange aufgegeben,  der Lebensmittelhändler hat zugemacht.  Die Tankstelle, der letzte Nah- und Notversorger wurde auf Automatenbetrieb umgestellt. Der Tankstellenshop zugemauert. Gasthäuser sind Vergangenheit. Das letzte Dorfgasthaus bleibt für immer geschlossen,  die mit  dem Eigentümerwechsel einhergehenden Brandschutzmaßnahmen  sind zu teuer.  Die Grundschule ist Geschichte,  die KITA gefährdet.

Die traditionellen –  einst so schönen, rauschenden Dorffeste im Feuerwehrschuppen  werden immer häufiger von der Lebensmittelaufsicht aus der Kreisstadt heimgesucht und überwacht. Angeblich werden europäische Hygienevorschriften missachtet und die Verkaufstheke habe keinen “Spuckschutz“.  Aber  wer spuckt denn schon auf den Grill?

Dem Schützenmeister  wird vom Finanzamt “Schwarzgastronomie”  vorgeworfen. Wo leben wir denn eigentlich – ach ja auf dem Lande, mit uns kann man es ja machen.  Die Dorfgemeinschaft bricht so langsam auseinander. Land-Frust.

Eigentlich überrascht es niemanden.  Nun soll auch noch die Filiale der Raiffeisenbank schließen.  Das Trostpflaster, die  Filiale im Nachbarort bleibt ja bestehen. Ach wofür noch einem Geldautomaten – wenn das Geld ja doch nicht vor Ort ausgeben werden kann.

Auf Wunsch von Vorstand und Aufsichtsrat soll die Raiffeisenbank fusionieren. Ausgerechnet mit der VR-Bank der Kreisstadt, angeblich weil die Zinsen so niedrig sind. Wieder soll die EU Schuld sein.  Dabei hat die seit mehr als 120 Jahren bestehende Bank Genossenschaft  mit knapp 8.700 Kunden, davon 4.500 Mitgliedern im vergangenen Jahr mehr als 1,1  Mio Gewinn erzielt. Reicht das nicht?

Ist es jetzt nicht Zeit aufzustehen und sich für  eine aktive Bürgerbeteiligung einzusetzen? Nein, keine Bürgerwehr. Warum nicht eine  Bürgergenossenschaft gründen? Das ist ganz einfach,  zumal die Strukturen schon da sind.   Der Rechtsmantel der Raiffeisen  Genossenschaft besteht  schon – es ist lediglich eine Satzungsänderung notwendig. Die Mitglieder müssen nur mehrheitlich beschießen den Geschäftszweck zu ändern. So einfach geht Genossenschaft.

Gleichzeitig ist eine Doppelmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband  zu empfehlen. Warum?  Der alte Verband hat die Fusion empfohlen und  setzt dabei nur die Strategien des Dachverbands BVR um. Gegen die Interessen der Genossenschaftmitglieder, die nebenbei den Verband auch noch finanzieren.  Unterstützt der Vorstand die Fusion nicht – leistet die BaFin Amtshilfe. Unglaublich aber wahr,   Vorstände, die sich vehement gegen Fusionen wehren,  werden ausgetauscht.

Ist das  Verschwörungstheorie?  Die Genonachrichten haben nachgefragt.  

Bürgergenossenschaften gegen Land Frust in 4 Schritten:

Schritt 1 ist  relativ einfach. Die Mitglieder, benötigt werden eine  75% Mehrheit,  beschließen ihre Genossenschaft wieder selbst zu verwalten. Das ist einfach.  Es besteht aber die Gefahr, das Vorstand und Aufsichtsrat mit Blankovollmachen arbeiten um eine Satzungsänderung zu verhindern.

Schritt 2.  Die Mitglieder beschließen eine Satzungsänderung und eine Änderung des Geschäftszwecks.  Die Bankgenossenschaft  wird zur  Bürgergenossenschaft.

Schritt 3.  Das Bankgeschäft, mit dem unsere  “Beispiel Genossenschaft”  immerhin  1,1 Millionen Jahresüberschuss macht, wird abgetrennt und an eine genossenschaftliche VR Bank in der nahen Stadt verkauft.

Schritt 4.  Das Genossenschaftsvermögen bleibt im Ort und  wird  in unterschiedliche Projekte in  den Ortsteilen  investiert.  Das Vermögen bleibt aber in der Genossenschaft, denn diese wird nicht aufgelöst.  Ein Großteil des Vermögens kann z.B. in der genossenschaftlichen Regionalbank angelegt werden, die das Bankgeschäft übernimmt.
Diese Geldanalage  garantiert dafür den Erhalt des Geldautomaten und eine  “EASYCREDIT Basisversorgung” . Außerdem zahlt die Regionalbank der Genossenschaft eine Dividende.

Alles ist  ist ganz fair, transparent  und geht nach der  Anzahl der Köpfe. Unsere  im Beispiel genannte Genossenschafts-bank hat knapp 4.700 Mitglieder. Das Genossenschaftsvermögen von knapp 17 Millionen € reicht aus um ein Dorfgasthaus Projekt , mit Dorfladen und eigener  Energieversorgung, ein Bürgertaxi  und Car-Sharing  zu finanzieren.

In den beiden andren Ortsteilen kann die Bürgergenossenschaft  mehrere leerstehende Häuser kaufen und  als genossenschaftliche  Mehr-Generations Wohnanlage sanieren.

Trotzdem hat die Bürgergenossenschaft  immer noch genug Rücklagen um ihre Genossenschaftsmitglieder langfristig zu fördern. Die neu gestaltete Genossenschaftssatzung erlaubt  viele Gestaltungsmöglichkeiten, denn es besteht Satzungsfreiheit.

Warum sollen Genossenschaften  mit langjähriger Tradition im Genossenschaftsregister gelöscht werden?   Warum sollen die Mitglieder bei Fusionen das  Genossenschaftsvermögen der Genossenschaftsbank verschenken?  Welche Rolle spielt die BaFin?
Fragen Sie Ihre Landtags- und Bundestagsabgeordneten. 
Die große Koalition gegen den kleinen Mann muss beendet werden! 

Der Autor Gerald Wiegner ist  im Vorstand  der igenos e.V. Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Mitgliederrechte:    
Kontaktadresse  igenos.de
Satzungsfragen:     
Kontaktadresse   www.genossenschaftswelt.de
Prüfungsverbände:
 Kontaktadresse www.coopgo.de

Unsere Genossenschaftsbank soll fusionieren.
igenos Schriftenreihe Genossenschaftspraxis Band 2
I
SBN 978-3-947355-12-9     7,90€

Aufsichtsräte: Vorsicht bei Fusionsvorbereitungen !
Zu Sorgfaltspflicht und Haftung des Aufsichtsrates siehe: 
Glenk, Genossenschaftsrecht, 2. Auflage 2013, Verlag C. H. Beck, Rn. 587 ff. .

Bei Fusionsabsichten sollten sich Aufsichtsräte darüber im Klaren sein, dass spätestens seit der Rechtsprechung des OLG Brandenburg (Urteil v. 23.08.2005 – AZ 6 U 132/04) und dem BaFin- „Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG“ (vom 03. Dezember 2012) erhöhte Anforderungen an die Sorgfaltspflichterfüllung gem. § 41 i.V.m. § 34 GenG gelten: Der Einwand des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds, es sei fachlich nicht in der Lage gewesen, die Tragweite von Beschlussfassungen zu übersehen, schützt künftig nicht mehr vor haftungsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen. In Betracht kommen zivilrechtlich sowohl Schadensersatzansprüche gegen den Aufsichtsrat insgesamt (gesamtschuldnerisch) als auch gegen das einzelne Aufsichtsratsmitglied. Strafrechtlich geht es um § 266 StGB: „Untreue“. Letzterer Tatbestand ist erfüllt, wenn durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht eine Vermögensgefährdung oder ein Vermögensnachteil der Genossenschaft eintritt. Bei der Fusion von Genossenschaftsbanken mit erheblichen Vermögensübertragungen kann eine solche Gefährdung eintreten. Insofern ist den Mitgliedern der Bankaufsichtsräte dringend zu empfehlen, sich nicht nur auf das Fusionsgutachten des Verbandes zu verlassen, der häufig eigene Interessen verfolgt, sondern seitens des Aufsichtsrates eine Zweitmeinung einzuholen und über diese zu beraten und zu beschließen. Hierauf zu verzichten ist mit der genossenschaftlichen Sorgfaltspflicht unvereinbar.
Anmerkung von igenos e.V. Fusionspolitik: Die heute von den Verbänden 
vorgegebene Fusionspolitik ist weder mit den Mitgliederinteressen noch mit der Erfüllung des Förderauftrags zu vereinbaren. Die Mitglieder der durch Fusion gelöschten Genossenschaft werden von ihren Aufsichtsräten und Vorständen nicht über die Höhe ihres Genossenschaftsvermögens informiert. Abstimmungen  werden häufig mit  Blankovollmachten manipuliert. Die Mitglieder werden von Ihren Vorständen aufgefordert, ihr Mitgliedervermögen an die übernehmende Bankabzutreten. Auf diese Weise wird das vor Ort erwirtschaftete Mitgliedervermögen abgezogen.

Bankgenossenschaft wird Bürgergenossenschaft, Blankovollmachen, Bürgergenossenschaften., Genossenschaft Generalversammlung, Geschäftszweck ändern, Satzungsfreiheit
Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.