Prüfungsmonopol: Schutz der Mitglieder oder Belastung der Genossenschaften?

Bullay den 27.05.2026. Das genossenschaftliche Prüfungswesen gilt als eine der tragenden Säulen des deutschen Genossenschaftsrechts. Kaum eine Veröffentlichung der Prüfungsverbände kommt ohne den Hinweis aus, dass die Pflichtprüfung nach § 53 GenG dem Schutz der Mitglieder diene. Doch je genauer man das System betrachtet, desto häufiger stellt sich die Frage: Schützt das Prüfungsmonopol heute tatsächlich noch die Mitglieder – oder schützt es vor allem sich selbst?

Genossenschaften sind die einzige bedeutende Unternehmensform in Deutschland, die gesetzlich gezwungen wird, Mitglied eines Prüfungsverbandes (§ 54 GenG) zu sein. Dieser Verband prüft die Genossenschaft regelmäßig, erhebt Pflichtbeiträge und stellt die Prüfungsleistungen in Rechnung. Eine Wahlfreiheit besteht nicht. Es gibt Genossenschaften, in deren Satzung der Prüfungsverband namentlich bezeichnet wird. Eine echte Herausforderung, wenn ein Verbandswechsel notwendig wird.

Wie sieht das bei anderen Rechtsformen aus? Vereine, Stiftungen, GmbHs oder Aktiengesellschaften können ihre Berater und Prüfer grundsätzlich selbst auswählen oder – soweit gesetzlich zulässig – ganz darauf verzichten. Niemand käme auf die Idee, einen Sportverein mit Gaststätte gesetzlich zu verpflichten, Mitglied eines bestimmten Verbandes zu werden, diesem jährlich Beiträge zu zahlen und sich regelmäßig von dessen Mitarbeitern prüfen zu lassen.

Genossenschaften dagegen werden bis heute so behandelt, als seien ihre Mitglieder nicht in der Lage, selbst zu entscheiden, welche Form der Kontrolle sie wünschen.

Historisch mag dies nachvollziehbar gewesen sein. Als das Genossenschaftsgesetz entstand, waren viele Genossenschaften klein, die kaufmännischen Kenntnisse der Mitglieder begrenzt und staatliche Aufsichtssysteme kaum entwickelt. Die Pflichtprüfung sollte Vertrauen schaffen und Missbrauch verhindern.

Doch die Verhältnisse haben sich grundlegend verändert.

Besonders deutlich wird dies bei den Genossenschaftsbanken. Sie unterliegen bereits heute einer engmaschigen Kontrolle durch Bankenaufsicht, Wirtschaftsprüfer, interne Revisionen, Risikomanagementsysteme und Verbundeinrichtungen. Die Prüfungen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände unterscheiden sich in vielen Bereichen kaum noch von den Prüfungen anderer Kreditinstitute.

Die eigentliche Besonderheit des Prüfungsmonopols müsste deshalb heute darin liegen, dass die Verbände die Mitgliederinteressen besonders intensiv schützen.

Genau hier beginnen jedoch die Zweifel.

Wenn eine Genossenschaft verschmolzen wird und damit ihre rechtliche Selbstständigkeit verliert, müssten die Mitglieder erwarten können, dass ihre Interessen umfassend geprüft werden. Wenn der Förderauftrag nach § 1 GenG in den Hintergrund tritt, müssten die Prüfungsverbände dies beanstanden. Wenn Vorstände Alternativen zu einer Verschmelzung nicht ausreichend darstellen, müssten die Prüfer auf eine Ergänzung drängen.

Doch viele Mitglieder erleben etwas anderes.

Sie erleben Prüfungen, die sich intensiv mit Risikokennzahlen, Organisationsfragen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen befassen, während die zentrale Frage der Mitgliederförderung häufig nur eine Nebenrolle spielt. Sie erleben Verbände, die Zusammenschlüsse begleiten, Konzentrationsprozesse unterstützen und strategische Entwicklungen fördern, die von den Mitgliedern selbst nie beschlossen wurden.

Damit stellt sich eine unbequeme Frage:

Wenn die Mitglieder die Kosten des Prüfungsmonopols tragen, warum haben sie dann keinen Anspruch auf eine Prüfung, die ihre Interessen konsequent in den Mittelpunkt stellt?

Noch deutlicher wird die Problematik bei kleinen Genossenschaften außerhalb des Bankensektors. Viele Bürgerenergie-, Dorfladen-, Kultur- oder Sozialgenossenschaften kämpfen mit steigenden Kosten und bürokratischen Anforderungen. Für sie können Verbandsbeiträge und Prüfungsgebühren eine erhebliche Belastung darstellen.

Der Nutzen wird dagegen nicht immer als ebenso groß empfunden.

Manche Vorstände berichten, dass sie den Eindruck hätten, nicht sie würden den Verband beauftragen, sondern der Verband bestimme Art, Umfang und Kosten der Prüfung. Wer die Rechnung bezahlt, hat jedoch kaum Einfluss auf die Ausgestaltung der Leistung.

In jeder anderen Branche würde ein solches System sofort Fragen nach Wettbewerb, Effizienz und Kundenorientierung auslösen.

Bei Genossenschaften gilt es bis heute als selbstverständlich. Vielleicht ist deshalb die Zeit gekommen, die ursprüngliche Rechtfertigung des Prüfungsmonopols neu zu diskutieren, oder die Leistungen der Genoverbände einmal zu überprüfen. Wer prüft die Prüfer?

Aber nicht die Prüfung als solche steht zur Debatte. Eine unabhängige Kontrolle wirtschaftlicher Unternehmen bleibt wichtig. Die Frage lautet vielmehr, ob ein gesetzlich geschütztes Monopol im 21. Jahrhundert noch das richtige Instrument ist.

Wer den Mitgliederschutz als Begründung für das Prüfungsmonopol anführt, muss sich auch daran messen lassen. Wer dieses Monopol heute erhalten will, sollte deshalb zuerst erklären können, worin dieser besondere Schutz im Alltag der Mitglieder noch besteht.

Denn je stärker sich das Prüfungswesen von den Interessen der Mitglieder entfernt, desto häufiger wird sich die Frage stellen, ob nicht die Pflichtmitgliedschaft in den Verbänden selbst zum Gegenstand einer Reform werden muss.

Wer prüft die Prüfer
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