Genossenschaftliche Vertreterversammlung zunehmend umstritten

Berlin, 13. Mai 2026 (geno) Jährliche Vertreterversammlungen anstelle von Generalversammlungen zu organisieren, erlaubt das Genossenschaftsgesetz ab der Mitgliederzahl von mehr als 1.500 Mitgliedern. Geschuldet ist das dem einfachen Tatbestand an Mangel, entsprechend große Räumlichkeiten für derartige Zusammenkünfte zu finden. Die Mitglieder können also Vertreter wählen, die an ihrer statt, an der genossenschaftlichen Mitbestimmung und Teilhabe partizipieren. Sie erteilen den Vertretern die Vollmacht, auf der Versammlung ihre Interessen wahrzunehmen. Diese gesetzlich eingeräumte Vertretung wird zunehmend zum Zankapfel, weil sich immer mehr, oft kritische Mitglieder nicht mehr ausreichend „vertreten“ fühlen oder auch tatsächlich nicht sind. Das reicht bis hin zum Verdacht des „Wahlbetrugs“, der jüngst bei der Berliner Wohnungsgenossenschaft Zentrum (WGZ) geäußert worden ist.

Immerhin trifft die Generalversammlung bzw. Vertreterversammlung das zentrale Element der demokratischen Mitwirkung am Leben und Wirtschaften einer Genossenschaft. Daran entscheidet sich letztlich, ob der deutsche Staat zu seinen demokratischen Grundwerten steht und seine Gesetzgebung dementsprechend gestaltet. Deswegen müssen von der bevorstehenden Novellierung des Genossenschaftsgesetzes die Weichen gestellt werden, um unzweideutige Klarheit zugunsten des genossenschaftlichen Grundprinzips der demokratischen Mitwirkung zu etablieren. Die „Vertreterversammlung“ dürfte und sollte dabei im Rampenlicht der Diskussion stehen, weil sie zum Relikt geworden ist und kaum eine Existenzberechtigung im ursprünglichen demokratischen Sinne bewiesen hat. ++ (vv/mgn/13.05.26 – 055)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27 

Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.

1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Martin S.
    17. Mai 2026 12:32

    Eine lebendige Genossenschaft setzt voraus, dass die Mitglieder auch mitmachen und sich mit ihrer Genossenschaft identifizieren. Die Voraussetzungen dafür sind einfach: Die Förderung der Mitglieder und die Mitgliederinteressen sollten vor den Interessen der Vorstände und Verbände stehen. Dazu gehören auch Transparenz. Ob eine Vertreterversammlung wirklich geeignet ist die Generalversammlung zu ersetzen, darf bezweifelt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.