Wirtschaftlicher Erfolg ist für jedes Unternehmen wichtig. Auch Genossenschaften müssen stabil wirtschaften und ihre Leistungsfähigkeit erhalten.
Doch in der genossenschaftlichen Ordnung hat wirtschaftlicher Erfolg eine besondere Rolle.Er ist nicht der eigentliche Zweck des Unternehmens, sondern ein Mittel zur Erfüllung des Förderauftrags.
Der Genossenschaftsrechtler Prof. Volker Beuthien weist darauf hin, dass die Genossenschaft ihrem Wesen nach keine Organisation ist, die ausschließlich auf Gewinn ausgerichtet ist. Vielmehr dient ihre wirtschaftliche Tätigkeit dazu, ihren Mitgliedern Vorteile zu verschaffen.
Gewinne können daher notwendig sein, um Stabilität zu sichern oder Investitionen zu ermöglichen. Entscheidend bleibt jedoch die Frage, ob diese wirtschaftlichen Ergebnisse letztlich den Mitgliedern zugutekommen.
Gerade hier zeigt sich der grundlegende Unterschied zwischen einer Genossenschaft und einem kapitalorientierten Unternehmen.



