Dresden/Dortmund, 2. Oktober 2025 (geno). Die evangelische Bank für Kirche und Diakonie beging am Donnerstag ihr 100jähriges Bestehen an ihrem ursprünglichen Gründungsort Dresden. Der Festakt fand im Ständehaus Dresden, dem einstigen Sitz des Sächsischen Landtags statt.
Die Geschichte der Bank für Kirche und Diakonie eG (KD-Bank) begann offiziell am 2. Oktober 1925 . Heute ist die evangelische Genossenschaftsbank in Dortmund ansässig. Als erste evangelische Kirchenbank Deutschlands vergab sie Kredite an Kirche und Innere Mission, um ihre sozialen Aufgaben wahrnehmen zu können.
Auf der Festveranstaltung erklärte KD-Vorstandsvorsitzender Ekkehard Thiesler: “Unsere Bank ist ein verlässlicher Partner für Kirche und Diakonie – stark in der Tradition und zugleich innovativ in ihrem Handeln.“ Über den Mut der Gründerväter und einer leitenden Angestellten der KD-Bank in wirtschaftlich und politisch schwierigen Zeiten auch unkonventionelle Wege zu gehen, berichtete Uwe von Seltmann in seinem Vortrag. Der ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maiziere bezeichnete die KD-Bank als Beispiel für das Gelingen der deutschen Einheit. ++ (kd/mgn/02.10.25 – 265)
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Die GenoNachrichten berichten am 2. Oktober 2025 über das 100-jährige Jubiläum der KD-Bank. Es handelt sich um ein besonderes Ereignis, das in zwei Beiträgen aus zwei sehr unterschiedlichen Perspektiven gewürdigt wird.
Warum? Diese Doppelberichterstattung hat einen besonderen Hintergrund. Dieser Beitrag „Festakt 100 Jahre Bank für Kirche und Diakonie eG” bezieht sich auf das Tagesgeschäft der KD-Bank als Universalbank. Im Vordergrund der Betrachtung steht das „klassische Bankgeschäft“ der KD-Bank. Der zweite Beitrag trägt den Titel „KD-Bank für Kirche und Diakonie eG – bekennt sich zu genossenschaftlichen Werten“. In diesem Beitrag geht um die genossenschaftlichen Werte bzw. um die Rechtsform Genossenschaft.
Die GenoNachrichten beschäftigen sich mit einer zentralen Frage, die für die BaFin, die Politik und die Juristen von großer Bedeutung ist. Steht die Rechtsform Genossenschaft über dem Geschäftsgegenstand, dem Universalbankgeschäft, oder ist es genau umgekehrt?
Mit den Ergebnissen müssen sich vor allem die zum BVR Verbund gehörenden Genossenschaftsbanken auseinandersetzen. Die Kernfrage, ob sich das Geschäftsmodell einer Universalbank überhaupt in der Rechtsform einer Genossenschaft umsetzen lässt, bleibt somit für den BVR noch offen.