Im Rahmen unser Berichterstattung: „Coops are the best kept Secret“ werden die GenoNachrichten die unterschiedliche Bedeutung der Rechtsform Genossenschaft nach Ländern und Regionen anhand der Geno-Ratio gegenüberstellen. Unsere Arbeitshypothese: In den klassischen Industrienationen spielen Genossenschaften keine große Rolle. Woran liegt das?
Finnland ist vielleicht das kooperativste Land der Welt. Die Kooperationswirtschaft wurde in Finnland um die Wende zum 20. Jahrhundert eingeführt. Sie begann mit der Gründung von Pellervo – dem finnischen Genossenschaftsverband – im Jahr 1899. Pellervo unterstütze auch die ICA CRR Research Conference 2025 in Helsinki.

Das erste finnische Genossenschaftsgesetz trat 1901 in Kraft ist. Das genossenschaftliche Eigentumsmodell ist staatlich gewollt und wird im dem Flächenstaat gefördert.
Der Zweck einer Genossenschaft besteht nach internationaler Übereinkunft darin, die wirtschaftlichen und geschäftlichen Interessen ihrer Mitglieder durch die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu fördern, bei der die Mitglieder die von der Genossenschaft direkt oder über eine Tochtergesellschaft oder auf andere Weise erbrachten Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
In der Satzung der Genossenschaft kann festgelegt werden, dass ihr Hauptzweck ein ideelles Ziel ist. So kann beispielsweise ein Zusammenschluss von Genossenschaften als Interessengemeinschaft oder eine Dorfgemeinschaft als Genossenschaft tätig sein und wirtschaftliche Aktivitäten ausüben.
Was ist eine Genossenschaft nach finnischem Recht?
Eine Genossenschaft ist eine selbständige Vereinigung von Personen, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben, um ihre gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und/oder kulturellen Bedürfnisse und Bestrebungen durch ein gemeinschaftliches und demokratisch kontrolliertes Unternehmen zu erfüllen.
Ihr Zweck ist es, ihren Mitgliedern Dienstleistungen und Waren so günstig wie möglich anzubieten und das Wohlergehen der Mitglieder zu sichern.
Kooperation ist ein wirtschaftlicher Ansatz, der auf Gleichheit und Gerechtigkeit basiert und sich durch ein demokratisches Führungssystem auszeichnet. Im genossenschaftlichen Modell sind die Dienstleistungsnutzer Eigentümer der Dienstleistungsanbieter.
Verschiedene Arten von Genossenschaften
- Verbrauchergenossenschaft (z. B. eine Einzelhandelsgenossenschaft), bei der ein Kunde der Genossenschaft auch Mitglied ist.
- Dienstleistungsgenossenschaft (z. B. eine Genossenschaftsbank oder eine Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit), bei der diejenigen, die die Dienstleistungen der Genossenschaft in Anspruch nehmen, Mitglieder sind.
- Produzentengenossenschaft (z. B. eine Molkereigenossenschaft), bei der die Produzenten der Rohstoffe Mitglieder sind.
- Arbeitnehmergenossenschaft (z. B. eine Genossenschaft von IT-Spezialisten), bei der die Genossenschaft der Arbeitgeber der Mitglieder ist.
Kapital und Regeln
Eine Genossenschaft ist eine Organisation, deren Mitgliedschaft und Stammkapital nicht im Voraus festgelegt sind. Es gibt keine Mindestanforderungen an das Stammkapital einer Genossenschaft.
Die Mitglieder haften nicht persönlich für die Verpflichtungen der Genossenschaft, es sei denn, in der Satzung sind außerordentliche Zahlungen vorgesehen. Dies ist jedoch eher selten der Fall.
Alle Genossenschaften haben ihre eigenen, speziell auf die jeweilige Genossenschaft zugeschnittenen Satzung, die sich jedoch am finnischen Genossenschaftsgesetz oientieren.
Das Nettovermögen und der Überschuss gehören der Genossenschaft. Das Vermögen kann bei Auflösung der Genossenschaft an die Mitglieder verteilt werden. Wenn die Genossenschaft Überschüsse an ihre Mitglieder ausschüttet, müssen die Ausschüttungsgrundsätze in der Satzung festgelegt sein.
Der erzielte Überschuss wird in der Regel in erster Linie an die Mitglieder als Dienstleistungsnutzer und nicht als Investoren im Verhältnis zu den Transaktionen der Mitglieder mit der Genossenschaft verteilt.
Obwohl die Erzielung eines Überschusses nicht das Hauptziel einer Genossenschaft ist, sollte ein Überschuss für die Entwicklung der Genossenschaft verwendet werden.
Mitgliedschaft und Leitung
Eine Genossenschaft kann neue Mitglieder aufnehmen, die Mitgliedschaft ist freiwillig und man kann aus einer Genossenschaft austreten. Man kann auch aus ihr ausgeschlossen werden. In dieser Hinsicht handelt es sich um ein flexibles Geschäftsmodell.
Die Mitglieder üben ihre Rechte persönlich in der Generalversammlung der Genossenschaft aus. Die Mitglieder können auch aus ihrer Mitte gewählte Vertreter entsenden. Eine Genossenschaft hat einen von der Generalversammlung gewählten Vorstand, der in der Regel den Geschäftsführer bestellt. Darüber hinaus kann eine Genossenschaft auch einen Aufsichtsrat haben.
Die Entscheidungsgewalt wird nach dem Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme” ausgeübt, auch wenn die Mitglieder unterschiedliche vieleAnteile haben. Die Entscheidungsgewalt kann jedoch in Genossenschaften ersten Grades durch Regeln differenziert werden. Sie darf jedoch nicht mehr als das Zwanzigfache der Entscheidungsgewalt eines anderen Mitglieds betragen. In Genossenschaften zweiten Grades, in denen die Mehrheit der Mitglieder Genossenschaften oder andere Gemeinschaften sind, kann vom Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme” frei abgewichen werden.
Aufgaben der Generalversammlung einer Genossenschaft
- Die Generalversammlung entscheidet über die wichtigen Angelegenheiten der Genossenschaft.
- Die ordentliche Generalversammlung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfinden
- zur Genehmigung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz
- zur Beschlussfassung über Maßnahmen im Hinblick auf den Überschuss
- zur Entlastung
- zur Wahl der Mitglieder des Vorstands oder gegebenenfalls des Aufsichtsrats und der Rechnungsprüfer.
- Darüber hinaus beschließt die Generalversammlung unter anderem über Satzungsänderungen, die Auflösung der Genossenschaft und die Erhöhung des Anteilswertes.